Einwohner*innen sind wie immer herzlich willkommen. Die Einhaltung des Mindestabstandsgebots von 1,5 m begrenzt die Anzahl der Personen in der Räumlichkeit. Eigenes dokumentenechtes Schreibzeug ist zu nutzen und eine Mund-Nasen-Bedeckung ist beim Betreten und beim Bewegen im Sitzungsraum zu tragen. Alle Anwesenden beachten bitte die zum Zeitpunkt der Sitzung geltende Rechtsverordnung.