25.06.2019 - 12.29 Greifswald ruft den Klimanotstand aus

Beschluss:
Einzelabstimmung
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Wortprotokoll

Der Präsident der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

 

Frau Dr. Wölk bringt die Beschlussvorlage ein.

 

Herr Dr. Meyer

. beantragt, die Beschlussvorlage in die Fachausschüsse zu verweisen.

 

Herr Alexander Krüger

. hält eine Gegenrede zu dem Antrag von Herrn Dr. Meyer.

. begründet die Dringlichkeit: Die Bürgerschaft müsse jetzt prioritär den Klimawandel anerkennen. Daher müsse zumindest Punkt 1 der Vorlage heute beschlossen werden. Über die anderen Punkte könne man diesbezüglich noch diskutieren.

 

Der Präsident der Bürgerschaft lässt darüber abstimmen, ob die Beschlussvorlage in die Fachausschüsse verwiesen werden soll:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

21

22

0

 

Frau Dr. Schwenke

. befürwortet die Beschlussvorlage.

Die Fraktion DIE LINKE und PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ halte es jedoch für notwendig, dass sich die bürgerschaftlichen Gremien und weitere Beteiligte mit der Vorlage beschäftigen können.

. schlägt im Namen ihrer Fraktion vor, Punkt 1 inkl. Resolution heute zu beschließen und alle anderen Punkte in die Fachausschüsse zu verweisen.

 

Herr Alexander Krüger

. betont, dass der Klimawandel menschengemacht sei.

. hebt hervor, dass sich die Kommunen mit diesem Thema beschäftigen sollten, weil sie viele einzelne Maßnahmen beeinflussen können.

. beschreibt, dass es zu dem Klimawandel aufgrund von Ausgrabungen und Verbrennung von Kohle, Erdöl und Erdgas gekommen sei.

Je länger man warte, desto teurer würden die Steuerungsmaßnahmen gegen den Klimawandel.

 

Herr Prof. Dr. Münzenberg

. belegt die Klimaproblematik anhand von einigen Zahlen.

. plädiert für eine vorausschauende Planung mit Einbeziehung der umliegenden Gemeinden.

 

Herr Gabel

. spricht sich dafür aus, dass die Beschlussvorlage vollständig beschlossen werde.

. appelliert an die Bürgerschaft, möglichst geschlossen für die Resolution zu stimmen und konstruktiv in allen Gremien daran zu arbeiten, die groben Ziele zu konkretisieren.

 

Herrn von Malottki

. sei es wichtig, dass heute die gesamte Vorlage beschlossen werde.

Man müsse schnell aktiv werden. Soziale und ökologische Gerechtigkeit solle vereint werden. Das bedeute, dass die Kosten dadurch nicht für die Bürger steigen, sondern die Stadt dies refinanzieren würde. Alle Greifswalder sollen von einem kostenlosen Nahverkehr und damit von einem Schutz der Umwelt profitieren.

 

Herr Wulff

. appelliert an die Mitglieder der Bürgerschaft, die gesamte Beschlussvorlage in die Fachausschüsse zu verweisen, damit man sich intensiv mit der Problematik auseinandersetzen und gemeinschaftlich über die Herangehensweise diskutieren könne.

. beantragt demnach die gesamte Vorlage in den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit zu verweisen.

 

Dasselbe wurde bereits beantragt und wird daher nicht noch einmal zur Abstimmung gestellt.

 

Herr Liedtke

. zitiert eine Aussage von Frau Dr. Wölk, nach der die Stadtwerke Greifswald GmbH bis zum Frühjahr 2020 dazu aufgefordert werden sollen, ein Konzept vorzulegen, wie ein schnellstmöglicher Ausstieg aus Kohle- und Kernenergie umgesetzt werden kann.

Dabei sei der Anteil jedoch nur noch marginal.

. spricht sich ebenfalls dafür aus, die Beschlussvorlage zu verweisen.

. verweist darauf, dass 2018 die erneuerbaren Energien  27 Mrd. EUR gekostet hätten.

 

Herr Dr. Kasbohm

. sagt, damit auch die größten Unternehmen umdenken, müsse es genügend andere Ideen/Anforderungen in der Gesellschaft geben, damit das Geschäftsmodell Kohle-Strom nicht mehr funktioniere. Dies werde jedoch nur geschafft, wenn an möglichst vielen Stellen plakativ ausgewiesen werde, dass diesbezüglich was unternommen werden müsse.

. macht darauf aufmerksam, dass 50 Prozent des Stromes von den Stadtwerken eingekauft werde.

 

Frau Dr. Wölk

. stellt klar, dass die Bürgerschaft den stadteigenen Betrieben durchaus Vorschriften machen könne. Man müsse überlegen, wie und zu welchem Preis zukünftig für alle Bürger der Stadt erneuerbare Energien angeboten werden können.

Es sollen möglichst keine zusätzlichen Kosten auf die Verbraucher zukommen.

 

Herr Liskow

. weist darauf hin, dass die Bürgerschaft nicht den Aufsichtsrat der Stadtwerke Greifswald GmbH umgehen könne. Die Bürgerschaft könne den Beschluss fassen und der Aufsichtsrat treffe die Tarifentscheidung.

 

Herr Burmeister

. könne nicht allen Punkten der Beschlussvorlage ohne Diskussion zustimmen.

. schlägt vor, dass die Einbringer sich darauf einigen, dass es ein wesentliches Ziel der Bürgerschaft sein solle, sich mit diesem Thema auseinander zu setzen und Maßnahmen zu treffen. Heute – ohne vorherige Diskussion in den Fachausschüssen – über die Beschlussvorlage abzustimmen, halte er für überstürzt.

 

Herr Wulff

. stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Beschlussvorlage zu vertagen.

 

Der Präsident der Bürgerschaft lässt darüber abstimmen, ob die Beschlussvorlage in die nächste Sitzung der Bürgerschaft vertagt werden soll:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

21

22

0

 

Frau Dr. Schwenke

. beantragt, über Punkt 1 inkl. Resolution heute abzustimmen und die Punkte 2 bis 5 inkl. Unterpunkte, in die Fachausschüsse zu verweisen.

 

Der Präsident der Bürgerschaft lässt über Punkt 1 und die Verweisung der Punkte 2 bis 5 inkl. Unterpunkte der Beschlussvorlage abstimmen.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt: 

  1. Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die Resolution zur Ausrufung des Klimanotstands in der beigefügten Form und beauftragt den Oberbürgermeister, zusätzliche Maßnahmen auszuarbeiten.
  2. Einrichtung eines Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit

Es wird ein Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit eingerichtet. Dieser soll alle Beschlussvorlagen der Bürgerschaft im Hinblick auf ihre Klimafolgen prüfen und die Erreichung wichtiger klimapolitischer Ziele besonders hinsichtlich der Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes der UHGW und des Masterplans 100% Klimaschutz der UHGW – einschließlich seiner Teilkonzepte/aspekte – vorantreiben.

Bei allen künftigen Entscheidungen der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald sind zudem mögliche Effekte auf das Klima aufzuzeigen. Die Bürgerschaft bevorzugt zukünftig Lösungen, die sich positiv auf Klima, Umwelt und Artenschutz auswirken.

Ab Januar 2020 wird hierzu für sämtliche politische Beschlussvorlagen das Kästchen „Auswirkungen auf den Klimaschutz“ mit den Auswahlmöglichkeiten „Ja, positiv“, „Ja, negativ“ und „Nein“ verpflichtender Bestandteil. Wird die Frage mit „Ja, positiv“ oder „Ja, negativ“ beantwortet, muss die jeweilige Auswirkung in Zusammenarbeit mit dem Klimaschutzbeauftragten/Masterplanmanager in der Begründung dargestellt werden.

  1. Zusammenarbeit des neu einzurichtenden Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit mit weiteren Gremien, Arbeitsgruppen etc.

Als beratende Mitglieder sollen dem Ausschuss der Klimaschutzmanager der UHGW und der Masterplanmanager 100% Klimaschutz der UHGW angehören. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit entsendet jeweils zwei Mitglieder in die Projektgruppe ‚Klimaschutz‘ des Klimaschutzbündnisses, in den Beirat des Masterplanprojektes 100% Klimaschutz, in die AG Verkehr sowie in die Projektgruppe zur Umsetzung der ‚Fair Trade Town‘ Ziele der UHGW.

  1. Einbeziehung und Mitwirkung der Zivilgesellschaft

Es sind Projekte und Veranstaltungen zur Einbeziehung der Greifswalder Bürger*innen, Verwaltung, Vereine, Organisationen und Unternehmen zu initiieren, um in einem breit aufgestellten und konstruktiven Dialog die Bereitschaft und die Möglichkeiten zur Erreichung der Klimaschutzziele der UHGW auszuloten und entsprechende Maßnahmen abzuleiten.

Die UHGW bietet Informationsveranstaltungen an, um öffentlich über den „Masterplan 100% Klimaschutz“ zu informieren und so Bürger*innen die Chance einzuräumen, sich aktiv am ökologischen Wandel in unserer Stadt zu beteiligen.

  1. Maßnahmen zur Erreichung der CO2-Einsparung

Folgende Maßnahmen werden mit dem Ziel der beschleunigten Erreichung der Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsziele der UHGW geprüft und der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorgelegt:

  1. Priorisierung und Verstetigung von Klimaschutz-, Umwelt- und Nachhaltigkeitsaktivitäten der UHGW in der Verwaltungsstruktur

Der Oberbürgermeister wird gebeten, die Einrichtung einer Stabsstelle „Klimaschutz“ ab dem Haushaltsjahr 2021 sowie die Verstetigung der Stelle des Masterplanmanagers 100% Klimaschutz zu prüfen, um die verschiedenen Aktivitäten der UHGW im Bereich des Klima- und Umweltschutzes sowie zur Erreichung der bereits beschlossenen Nachhaltigkeitsziele in der Verwaltungsstruktur der UHGW zusammenzuführen und zu verstetigen.

  1. Evaluation des Masterplans 100% Klimaschutz und Veröffentlichung der Klimabilanz

Die Umsetzung und Anpassung des Masterplans 100% Klimaschutz ist regelmäßig zu evaluieren. Hierzu ist dem zuständigen Fachausschuss mindestens jährlich in Form einer Klimabilanz Bericht zu erstatten, um die zeitgemäße Umsetzung der geplanten Maßnahmen zu überwachen. Insbesondere ist im Rahmen dieser Berichte darzulegen, welche CO2-Einsparung sich durch bereits umgesetzte und in Planung befindliche Maßnahmen verwirklichen lässt. Im Rahmen einer Soll-Ist-Analyse ist über die Einhaltung der Emissionsziele sowie etwaiger Abweichungen auch durch neu hinzugekommene Emissionsquellen zu informieren. Es ist darüber hinaus zu prüfen, ob die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Masterplan 100% Klimaschutz und das dadurch festgelegte Ziel der Reduzierung von CO2 Emissionen um 95% bis zum Jahr 2050 mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens übereinstimmen. Das Ergebnis ist der Bürgerschaft im dritten Quartal 2019 mitzuteilen. Bis zum Ende des Jahres ist zu prüfen, welche Maßnahmen aus dem Masterplan 100% Klimaschutz vorgezogen werden können. Parallel sollte jede Maßnahme hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die CO2-Einsparung elektronisch bilanziert werden, um die CO2-Bilanz der UHGW transparent und öffentlich einsehbar zu machen, z.B. in Form einer CO2-Uhr.

  1. Klimaneutrale Energieversorgung und Energiemanagement der Stadtverwaltung Greifswald

Der Oberbürgermeister wird gebeten zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, um die Strom- und Wärmeversorgung der Stadtverwaltung so schnell wie möglich auf regenerative Energien umzustellen. Hierbei ist besonders der Bezug von 100% Ökostrom zu prüfen. Die verschiedenen Möglichkeiten und finanziellen Auswirkungen sind der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorzustellen.

Das Immobilienverwaltungsamt wird aufgefordert, weitere Vorschläge zur Energieeinsparung und zur Weiterentwicklung des Energiemanagements in städtischen Einrichtungen und Gebäuden zu erarbeiten und diese den Gremien der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen.

  1. Stadtwerke-Zielkatalog

Die Stadtwerke Greifswald GmbH wird von der Gesellschafterin aufgefordert, bis zum Frühjahr 2020 gemeinsam mit dem Klimaschutzbeauftragten und dem Masterplanmanager 100% Klimaschutz der UHGW ein Konzept vorzulegen, wie ein schnellstmöglicher Ausstieg der Stadtwerke aus Kohle und Kernenergie umgesetzt sowie eine Umstellung des gesamten Strom-Mixes auf erneuerbare Energien – auch ohne eine weitere Belastung der Verbraucher*innen – vorgenommen werden kann. Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen zur Dekarbonisierung der Fernwärme und zur quartiersnahen Erzeugung und Versorgung mit regenerativer Energie/Wärme in Neubaugebieten/ neu aufzustellenden B-Plan-Gebieten zu entwickeln.

  1. Mobilität für die Stadt

Die Stadtverwaltung wird gebeten, bis zum Frühjahr 2020 in Zusammenarbeit mit dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit ein Konzept zur Verkehrswende zu erarbeiten und der Öffentlichkeit sowie den Gremien der Bürgerschaft zur Diskussion vorzustellen. Für die Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2021/2022 wird die Stärkung des Nahverkehrs unter Berücksichtigung der folgenden Ziele vorbereitet:

- Kostenfreiheit,

- Linienerweiterung und verbesserte Anbindung an das Umland und

- Erhöhung der Taktfrequenz.

Zusätzlich wird die Verwaltung beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit, der AG Verkehr und der Öffentlichkeit einen Maßnahmeplan zur Steigerung der Attraktivität des Radverkehrs und dessen Kombination mit dem Nahverkehr zu erarbeiten.

  1. Nachhaltiges Bauen stärken

Soweit die Stadt im Rahmen städtebaulicher Verträge, Grundstückskaufverträge oder Erbbaurechtsverträge über eine entsprechende Handhabe verfügt, z.B. durch die Erstellung eines Bebauungsplanes, wird für Neubauten eine in der Jahresbilanz klimaneutrale Energieversorgung mit möglichst hohem Anteil lokal verfügbarer, regenerativer Energien als Ziel angestrebt. Bei Neubauprojekten soll dargelegt werden, welche Optimierungsmöglichkeiten bei den sogenannten „grauen Emissionen“ (Emissionen durch die Erstellung der Gebäude) bestehen.

Öffentliche Bauvorhaben und Bauvorhaben der UHGW werden zukünftig nur noch entsprechend der Vorgaben der UHGW zum Nachhaltigen Bauen mit einer entsprechenden Zertifizierung errichtet.

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, gegebenenfalls Konflikte mit der Satzung über die Wärmeversorgung in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald sowie mit den Beschlüssen zum "bezahlbaren Wohnraum" (etwa B863-33/19) aufzuzeigen.

  1. Nachhaltige und emissionsarme Landwirtschaft

Die UHGW soll darauf hinwirken, dass bei Neuverpachtungen bzw. Pachtverlängerungen  von landwirtschaftlichen Flächen Pachtkriterien zu Grunde gelegt werden, die einer nachhaltigen und emissionsarmen landwirtschaftlichen Bewirtschaftung den Vorrang geben, so dass es hier zur deutlichen Reduzierung von schädlichen Emissionen kommt.

  1. Reduzierung von Emissionen

Die UHGW soll in der Verwaltung und in städtischen Betrieben direkte Ursachen für Treibhausgasemissionen reduzieren, wozu insbesondere die Vermeidung von Inlandsflugreisen und die Schaffung von zusätzlichen, rein pflanzlichen Angeboten in Kantinen etc. gehören.

Zudem kann auch die Digitalisierung auf vielen Ebenen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Daher sollten Stadtverwaltung und städtische Betriebe durch den Umstieg auf digitale Kommunikation und Speicherung den Verbrauch von Papier und das Ausmaß an Fahrtwegen deutlich reduzieren.

 

Resolution zum Klimanotstand

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald  

a)   erklärt den Klimanotstand und erkennt damit die Eindämmung der Klimakrise und ihrer schwerwiegenden Folgen für Umwelt, Soziales und für die Ökonomie als Aufgabe von höchster Priorität an.

b)   erkennt, dass die bisherigen Maßnahmen und Planungen nicht ausreichen, um die Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Sie ergreift daher rasch Maßnahmen, welche den Ausstoß von Treibhausgasen nachweislich und deutlich bis 2030 auf Netto-Null reduzieren, ohne dabei Kompensations-Technologien anzuwenden.

c)   fordert auch andere Kommunen, die Bundesländer und die Bundesrepublik Deutschland auf, den Klimanotstand auszurufen. Insbesondere macht sie Land und Bund darauf aufmerksam, dass ein vollständiges Einhalten der Klimaschutzziele auf kommunaler Ebene unter den derzeitigen Rahmenbedingungen noch nicht möglich ist. Erst ein vollständiger Abbau weiterhin bestehender Subventionen für fossile Energieträger, eine sozial gerecht ausgestaltete CO2-Bepreisung, eine grundlegend veränderte Verkehrspolitik und eine klimaschutzkonforme Förderung des sozialen Wohnungsbaus würden hier das dringend benötigte Fundament legen.

d)   fordert auch die städtischen Beteiligungen dazu auf, sich verstärkt mit ihren Möglichkeiten im Klimaschutz auseinanderzusetzen und der Bürgerschaft dazu jährlich Bericht zu erstatten.

e) informiert die Einwohner Greifswalds umfassend über die Klimakrise und die ökologische Krise, über deren Ursachen und Auswirkungen sowie über die Maßnahmen, welche gegen diese ergriffen werden.

Der Begriff „Klimanotstand“ ist symbolisch zu verstehen und soll keine juristische Grundlage für die Ableitung von Notstandsmaßnahmen sein.

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Abstimmungsergebnis:

 

Einzelabstimmung

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

Punkt 1

22

einige

3

Verweisung aller
weiteren Punkte in
die Fachausschüsse

mehrheitlich

14

3