09.11.2020 - 10.12 Richtlinie zur Gewährung eines Zuschusses zur S...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Die Vorlage aus dem letzten Zyklus wurde überarbeitet, so Herr Dr. Kerath.

 

Folgende Eckpunkte werden näher erläutert:

 

-          es wird nur gefördert, wenn man sich für ein Erbbaurecht entscheidet (kein Kauf),

-          eine Förderung ist an Einkommensgrenzen geknüpft,

-          Erbringung von Anspruchsvoraussetzungen (Kinder, pflegebedürftige Angehörige),

-          die Förderhöhe wird nach sozialen Kriterien berechnet.

 

Herr Rappen erklärt, dass die CDU der Vorlage nicht zustimmen wird, weil sie nicht zielführend ist und auch nicht die Breite der Menge betrifft.

 

Seine inhaltlichen Anmerkungen und kursiv die Antworten von Herrn Dr. Kerath:

 

-          es wurde gesagt, den minimalen Zinssatz auf 0,5 % zu setzen, im § 1 steht aber, max. 3,5 Prozentpunkte absenken zu wollen; das ist kein minimaler Wert (soll max. 0,5 % betragen, wird textlich überarbeitet),

 

-          warum wird die Vorlage unter Haushaltsvorbehalt gesetzt,

 

-          Ermäßigung über Abstufung nach Pflegestufe; ab welcher (ab Pflegestufe 1),

 

-          bei Wegfall des Anspruchs soll Information erfolgen (wird von denjenigen, die eine Förderung in Anspruch nehmen, erwartet).

 

Herr Kremer verweist auf eine anstehende Änderung zum Durchführungserlass. Dann muss ggf. eine Anpassung erfolgen. Es hat eine Abstimmung mit den Einbringern stattgefunden, wo verschiedene Punkte angesprochen wurden. Zum Hauptausschuss wird eine geänderte Fassung vorliegen. Frau Baas ergänzt, dass bei einer Überarbeitung der Vorlage die haushaltsrechtlichen Auswirkungen mit ja angekreuzt werden müssen.

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

7

0