12.12.2022 - 7 Vorstellung der Ergebnisse der Tätigkeit des ze...

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Wortprotokoll

Der Präsident der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

 

Herr Dr. Kerath

. stellt den Abschlussbericht und die Ergebnisse des zeitweiligen Ausschusses "Verwaltungsgebäude Walther-Rathenau-Straße 9-11" vor.

Zweimal sei ein umfangreicher Fragenkatalog durch die Bürgerschaft beschlossen worden – in der Sitzung der Bürgerschaft am 04.04.2022 und am 27.06.2022. Der Ausschuss habe fünfmal getagt. In der Zeit hätten sowohl Vertreter*innen der Fraktion DIE LINKE und PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ als auch der CDU-Fraktion von dem Recht der Akteneinsicht Gebrauch gemacht und es seien mehrere Kleine Anfragen zu diesem Thema eingereicht worden. In den Sitzungen des Ausschusses selbst, seien die Antworten zu den gestellten Fragen eingehend erläutert worden. In der Sitzung am 02.11.2022 habe man dann einstimmig mehrere Schlussfolgerungen getroffen:

  1. Die Anmietung und Nutzbarmachung des Gebäudes gebe keinen Anlass dazu, anzunehmen, dass ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von Mitarbeiter*innen der Verwaltung vorgelegen habe.
  2. Die Dokumentation von Abläufen, die zu Entscheidungen in der Verwaltung führen, sei unbedingt zu verbessern. Dabei sei insbesondere sicherzustellen, wer auf welcher Tatsachengrundlage welche Entscheidungen zu treffen habe.
  3. Ein Projektmanagement – und -controllingsystem sollte alsbald eingeführt und umgesetzt werden.
  4. Der Informationsfluss aus der Verwaltung bis an die Verwaltungsspitze und zurück müsse zukünftig lückenlos dokumentiert sein – auch in elektronischen Akten.
  5. Die bürgerschaftlichen Gremien sollen bei solchen Fällen, bei denen große Projekte begonnen werden, über den zwischenzeitlichen Entwicklungsstand proaktiv unterrichtet werden.

 

Herr Rappen

. erinnert an die Gründe der Einrichtung des zeitweiligen Ausschusses: die Aufklärung der Unklarheiten und der Zeitverzug bei der Beziehung des neuen Verwaltungsgebäudes Walther-Rathenau-Straße. Bis der erste Einzug erfolgte, seien Mietkosten von über 220 TEUR angefallen, obwohl die Dringlichkeit bei der Beschlussfassung mit den dringend benötigten Räumlichkeiten und Arbeitsplätzen begründet worden sei. Was im zeitweiligen Ausschuss nicht geklärt werden konnte, sei die Frage, ob die damalige Beschlussfassung im Hauptausschuss rechtmäßig gewesen sei. Urteile zu anderen Entscheidungen, die in dieser Zeit durch den Hauptausschuss getroffen worden, lägen den Entschluss nahe, dass auch in dieser Thematik ein Beschluss der Bürgerschaft notwendig gewesen wäre. Die Akteneinsicht habe ergeben, dass teilweise keinerlei Akten vorhanden gewesen seien. Dies führe zu den Schlussfolgerungen, die Herr Dr. Kerath bereits ausgeführt habe.

. kritisiert den sorglosen Umgang mit Steuermitteln.

 

Der Oberbürgermeister

. verwehrt sich ausdrücklich gegen den zuletzt genannten Vorwurf von Herrn Rappen. Aufgrund der explodierenden Preise sei es zu diesen Entwicklungen gekommen, die mit den Fraktionsvorsitzenden im Vorab besprochen worden seien.