02.09.2019 - 8.18 Reduzierung von Wahlplakatierung

Zuständigkeit:
auf TO der BS gesetzt
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Beratung

Der Oberbürgermeister

. macht nochmals darauf aufmerksam, dass er im Falle einer Beschlussfassung durch die Bürgerschaft Widerspruch einlegen müsse, da die Beschlussvorlage rechtswidrig sei.

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Die Beschlussvorlage wird auf die Tagesordnung der Bürgerschaft gesetzt.