16.09.2019 - 8.11 Bebauungsplan Nr. 13 - Am Elisenpark - ; Entwur...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Präsident der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

Es gibt keinen Diskussionsbedarf.

 

Der Präsident der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (2. Durchgang) des Bebauungsplans Nr. 13 - Am Elisenpark - wie folgt:

 

  1.               In Abänderung des Entwurfsbeschlusses des Bebauungsplans Nr. 13 - Am Elisenpark -, Beschluss-Nr. B581-21/17 vom 17.07.2017, wird die Plangrenze wie im Entwurf (2. Durchgang) des Bebauungsplans Nr. 13 – Am Elisenpark - (Anlage 1) beschlossen.

 

  1.               Der Entwurf (2. Durchgang) des Bebauungsplans Nr. 13 – Am Elisenpark - der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (Anlage 1) sowie dessen Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

  1.               Der Entwurf (2. Durchgang) des Bebauungsplans Nr. 13 – Am Elisenpark - der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (Anlage 1) sowie dessen Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) sind gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen, sowie gemäß § 4a Abs. 4 BauGB in das Internet einzustellen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zu dem o. g. Entwurf (2. Durchgang), einschließlich dessen Begründung mit Umweltbericht zu beteiligen. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs (2. Durchgang) des Bebauungsplans Nr. 13 - Elisenpark - der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (Anlage 1) und dessen Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen ist ortsüblich sowie im Internet bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

42

0

0

 

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Anlagen