16.09.2019 - 8.15.1 Änderungsantrag zur Beschlussvorlage „Begrenzun...

Beschluss:
ungeändert abgestimmt
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Wortprotokoll

Der Änderungsantrag wurde unter TOP 8.15 behandelt.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister zu prüfen, welche Optionen es gibt, die Plakatierung mit Wahlplakaten zukünftig zu begrenzen und die Einhaltung der bestehenden Regelungen effektiver durchzusetzen.

Dabei sind insbesondere folgende Optionen zu prüfen und ggfs. eine Satzung vorzubereiten:

 

  1.    Werberahmen von max. 200 Plakaten pro Partei/ Gruppe/ Einzelbewerber*in im gesamten Stadtgebiet
  1.    Beschränkung pro Laterne auf max. 3 Plakate unterschiedlicher Parteien/ Gruppen/ Einzelbewerber*in Kombination mit Einhaltung eines Mindestabstands zwischen den gehängten Plakaten (z.B. Laterne 1 plakatiert, dann 5 Laternen frei)
  1.    Ausweitung der Sperrzone zwischen Museumshafen und Bahnhofstraße, sowie Bahngleise im Westen und östliche Seite Hansering
  1.    Beschränkung der Plakatierung auf die Einfallstraßen und zusätzlicher Werberahmen von max. 20 Plakaten pro definiertem Stadtteil
  1.    Alleinige Nutzung mobiler Plakatwände im Stadtgebiet entsprechend einer festen Plakatierungsvorgabe

Sollten andere Optionen durchsetzbarer und effektiver sein, sind diese ebenfalls vorzustellen.

Es ist außerdem darzustellen, welche Möglichkeiten die Stadt hat, um Verstöße gegen die vorgeschlagenen Auflagen zu ahnden.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

17

22

1