16.09.2019 - 8.14.1 Änderungsantrag zur Beschlussvorlage „Greifswal...

Beschluss:
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Wortprotokoll

Der Änderungsantrag wurde unter TOP 8.14 behandelt.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt und beauftragt den Oberbürgermeister entsprechend:

[Punkte 1 ist in der Sitzung der Bürgerschaft am 25.06.2019 abgestimmt worden, siehe BS/2019/0006; Kürzel in Klammern (z.B. P9) beziehen sich auf Maßnahmen des Masterplans 100% Klimaschutz.]

 

2. Effekte von Bürgerschaftsentscheidungen auf Klima und Umwelt

Bei allen künftigen Entscheidungen der Bürgerschaft und des Hauptausschusses der Universitäts- und Hansestadt Greifswald sind mögliche Effekte auf das Klima die Umwelt aufzuzeigen. Die Bürgerschaft bevorzugt zukünftig Lösungen, die sich positiv auf Klima, Umwelt und Artenschutz auswirken. Ab Januar 2020 wird hierzu für sämtliche Beschlussvorlagen entsprechend der „finanzwirksamen Auswirkungen“ das Kästchen „Auswirkungen auf den Klimaschutz die Umwelt und Kulturlandschaft“ mit den Auswahlmöglichkeiten „Ja, positiv“, „Ja, negativ“ und „Nein“ verpflichtender Bestandteil. Wird die Frage mit „Ja, positiv“ oder „Ja, negativ“ beantwortet, muss die jeweilige Auswirkung in Zusammenarbeit mit dem Klimaschutzbeauftragten/Masterplanmanager in der Begründung dargestellt werden. Die jeweilige Einschätzung ist in der Sachdarstellung zu erläutern.

 

3. Zusammenarbeit des neu einzurichtenden Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit mit weiteren Gremien, Arbeitsgruppen etc.

Als beratende Mitglieder sollen dem Ausschuss der Klimaschutzmanager der UHGW und der Masterplanmanager 100% Klimaschutz der UHGW angehören. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit entsendet jeweils zwei Mitglieder in die Projektgruppe ‚Klimaschutz‘ des Klimaschutzbündnisses, in den Beirat des Masterplanprojektes 100% Klimaschutz, in die AG Mobilität sowie in die Projektgruppe zur Umsetzung der ‚Fair Trade Town‘ Ziele der UHGW. Eine enge Zusammenarbeit mit dem Nahverkehrsbeirat ist gewünscht.

 

4. Einbeziehung und Mitwirkung der Zivilgesellschaft Einwohner

Es sind Projekte und Veranstaltungen zur Einbeziehung der Greifswalder Bürger*innen, Verwaltung, Vereine, Organisationen und Unternehmen zu initiieren, um in einem breit aufgestellten und konstruktiven Dialog die Bereitschaft und die Möglichkeiten zur Erreichung der Klimaschutzziele der UHGW auszuloten und entsprechende Maßnahmen abzuleiten. Die UHGW bietet Informationsveranstaltungen an, um öffentlich über den „Masterplan 100% Klimaschutz“ zu informieren und so Bürger*innen die Chance einzuräumen, sich aktiv am ökologischen Wandel in unserer Stadt zu beteiligen (P9).

 

5. Maßnahmen zur Erreichung der CO2-Einsparung

Folgende Maßnahmen werden mit dem Ziel der beschleunigten Erreichung der Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsziele der UHGW geprüft und der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorgelegt:

 

a. Priorisierung und Verstetigung von Klimaschutz-, Umwelt- und Nachhaltigkeitsaktivitäten der UHGW in der Verwaltungsstruktur

Der Oberbürgermeister wird gebeten, die Einrichtung einer Stabsstelle „Klimaschutz“ ab dem Haushaltsjahr 2021 sowie die Verstetigung der Stelle des Masterplanmanagers 100% Klimaschutz zu prüfen, um die verschiedenen Aktivitäten der UHGW im Bereich des Klima- und Umweltschutzes sowie zur Erreichung der bereits beschlossenen Nachhaltigkeitsziele in der Verwaltungsstruktur der UHGW zusammenzuführen und zu verstetigen. Hierzu sind nach Möglichkeit weitere Fördermittel einzuwerben. Die Schaffung weiterer Stellen hat durch Priorisierung und Umwidmung im vorhandenen Stellenplan zu erfolgen.

 

b. Evaluation des Masterplans 100% Klimaschutz und Veröffentlichung der Klimabilanz

Die Umsetzung und Anpassung des Masterplans 100% Klimaschutz ist regelmäßig zu evaluieren (I1). Hierzu ist dem zuständigen Fachausschuss mindestens jährlich in Form einer Klimabilanz Bericht zu erstatten den Fachausschüssen jährlich Bericht zu erstatten, um die zeitgemäße Umsetzung der geplanten Maßnahmen zu überwachen. Insbesondere ist im Rahmen dieser Berichte darzulegen, welche CO2-Einsparung sich durch bereits umgesetzte und in Planung befindliche Maßnahmen verwirklichen lässt. Im Rahmen einer Soll-Ist-Analyse ist über die Einhaltung der Emissionsziele sowie etwaiger Abweichungen auch durch neu hinzugekommene Emissionsquellen zu informieren. Es ist darüber hinaus zu prüfen, ob die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Masterplan 100% Klimaschutz und das dadurch festgelegte Ziel der Reduzierung von CO2 Emissionen um 95% bis zum Jahr 2050 mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens übereinstimmen. Das Ergebnis ist der Bürgerschaft im vierten Quartal 2019 mitzuteilen. Bis zum Ende des Jahres 2019 ist zu prüfen, welche Maßnahmen aus dem Masterplan 100% Klimaschutz vorgezogen werden können. Parallel sollte jede Maßnahme hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die CO2-Einsparung elektronisch bilanziert werden, um die CO2-Bilanz der UHGW transparent und öffentlich einsehbar zu machen, z.B. in Form einer CO2-Uhr. Es ist laufend zu prüfen, welche Maßnahmen aus dem Masterplan 100% Klimaschutz unter Berücksichtigung finanzieller, wirtschaftlicher und personeller Auswirkungen vorgezogen werden können.

 

c. Klimaneutrale Energieversorgung und Energiemanagement der Stadtverwaltung Greifswald

Der Oberbürgermeister wird gebeten zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, um die Strom- und Wärmeversorgung der Stadtverwaltung so schnell wie möglich auf regenerative Energien umzustellen. Hierbei ist besonders der Bezug von 100% Ökostrom zu prüfen (K5). Die verschiedenen Möglichkeiten und finanziellen Auswirkungen sind der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorzustellen.

Das Immobilienverwaltungsamt Die Verwaltung wird aufgefordert, weitere Vorschläge zur Energieeinsparung (I6) und zur Weiterentwicklung des Energiemanagements (K1) in städtischen Einrichtungen und Gebäuden zu erarbeiten und diese den Gremien der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

d. Stadtwerke-Zielkatalog -->Rücküberweisung in die Ausschüsse

Die Stadtwerke Greifswald GmbH wird von der Gesellschafterin aufgefordert, bis zum 31.05.2020 einen Stufenplan zur kontinuierlichen Veränderung des Strommixes unter der Maßgabe des schnellstmöglichen Ausstieges aus Kohle und Kernenergie sowie der Reduktion von CO2-Emissionen vorzulegen. Es ist zu prüfen, ob/ wie eine Ausweitung des regionalen Stromproduktes hierzu beitragen kann (z.B. durch die Stärkung der Kraft-Wärme-Kopplung; die Direktvermarktung von Windstrom aus Windenergieanlagen, die aus der EEG-Umlage herausfallen oder durch die Beteiligung an/ den Betrieb von Solar-, Windparks oder Wasserkraftanlagen). Die geplante Degression der CO2-Emissionen pro Kilowattstunde bezogen auf den Gesamtlieferumfang soll dabei ausgehend von 308g/kWh (2017) durchschnittlich mindestens 5% pro Jahr betragen. Bei der Umsetzung dieser Maßnahmen sollen weitere finanzielle Belastungen der Verbraucher*innen vermieden werden.

Die Dekarbonisierung der Fernwärme ist über das in Umsetzung befindliche iKWK-Projekt hinaus durch die Ergänzung weiterer Maßnahmen zu beschleunigen (V1, V4-V7: Biogas, Paludikultur, Wärmespeicher, Power-to-Heat). Die Gesellschafterin fordert die SWG dementsprechend auf, bestehende Planungen zeitlich und inhaltlich zu konkretisieren und erforderliche Ressourcen zu bestimmen. Die Wärmestrategie der SWG ist in diesem Sinne fortzuschreiben. Das Ergebnis ist der Gesellschafterin und nachfolgend der Bürgerschaft mitzuteilen und rechtzeitig vor der Erstellung des Haushalts 2021 zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

e. Mobilität für die Stadt -->Rücküberweisung in die Ausschüsse

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Maßnahmen aus bestehenden Konzepten (Masterplan 100% Klimaschutz, Nahverkehrsplan, Radverkehrsplan) im Bereich des Verkehrs konsequent umzusetzen und eine Verkehrswende hin zur Stärkung CO2-freier Verkehrsmittel und des öffentlichen Nahverkehrs einzuleiten. Hierfür ist insbesondere

(i) der Radverkehrsplan zu evaluieren und mit dem Ziel fortzuschreiben (M5), Radfahren noch sicherer und attraktiver zu machen, um seine Potenziale in Greifswald voll auszuschöpfen und so etwa 50 % der bisherigen MIV-Nutzer zum Umstieg zu motivieren. Insbesondere bei der Gestaltung der Innenstadt soll der Rad- sowie Fußverkehr vorrangig behandelt werden.

(ii) die Umsetzung des Nahverkehrsplans im Stadtgebiet sowie für den Stadt-Umland-Bereich durch die Erstellung eines Zeit- und Kostenplans (vgl. Tabelle 63 Nahverkehrsplan) zu befördern (M7). Der Oberbürgermeister wird außerdem beauftragt, mit den Umlandgemeinden im Nahbereich sowie mit den benachbarten Mittelzentren eine gemeinsame Initiative für eine bessere Stadt-Umland-Verknüpfung des ÖPNV zu initiieren und dies an den Landkreis heranzutragen (vgl. Nahverkehrsplan Pendlerverkehr Abschnitt 3.9 sowie 7.2, insbesondere S. 124).

(iii) eine Kostenprognose für die Einführung des 15-Minuten-Taktes auf allen Buslinien vorzulegen.

(iv) eine Einigung über die zukünftige Finanzierung des ÖPNV zwischen der SWG/VBG und der UHGW als deren Gesellschafterin zu erzielen.

(v) Für die Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2021/2022 wird in Abstimmung mit den Verkehrsbetrieben (SWG/VBG) und der Parkraumbewirtschaftung (GPG) ein Konzept zur Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs und zur Gestaltung der jeweiligen Ticketpreise (Bus und Parken) unter Berücksichtigung der folgenden Ziele vorbereitet:

- deutliche Reduktion des Busfahrpreises (Prüfung von Entgeltfreiheit und eines Ein-Euro-Tickets),

- schnellere und attraktivere Linienführung sowie verbesserte Anbindung an das Umland,

- Erhöhung der Taktfrequenz, Ausweitung des Angebotes (abends und am Wochenende) sowie
- Kombination mit dem Radverkehr.

Das Konzept wird der Öffentlichkeit sowie den Gremien der Bürgerschaft bis zum 31.05.2020 zur Diskussion vorgestellt.

 

f. Nachhaltiges Bauen stärken (E1)

Soweit die Stadt im Rahmen städtebaulicher Verträge, Grundstückskaufverträge oder Erbbaurechtsverträge über eine entsprechende Handhabe verfügt, z.B. durch die Erstellung eines Bebauungsplanes, wird für Neubauten eine in der Jahresbilanz klimaneutrale Energieversorgung mit möglichst hohem Anteil lokal verfügbarer, regenerativer Energien als Ziel angestrebt. Bei Neubauprojekten soll dargelegt werden, welche Optimierungsmöglichkeiten bei den sogenannten „grauen Emissionen“ (Emissionen durch die Erstellung der Gebäude) bestehen.

Öffentliche Bauvorhaben und Bauvorhaben der UHGW werden zukünftig nur noch entsprechend der Vorgaben der UHGW zum Nachhaltigen Bauen mit einer entsprechenden Zertifizierung errichtet (K4).

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, gegebenenfalls Konflikte mit der Satzung über die Wärmeversorgung in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald sowie mit den Beschlüssen zum "bezahlbaren Wohnraum" (etwa B863-33/19) aufzuzeigen.

 

g. Nachhaltige und emissionsarme Landwirtschaft

Die UHGW soll darauf hinwirken, dass bei Neuverpachtungen bzw. Pachtverlängerungen von landwirtschaftlichen Flächen Pachtkriterien zu Grunde gelegt werden, die einer nachhaltigen und emissionsarmen landwirtschaftlichen Bewirtschaftung den Vorrang geben, so dass es hier zur deutlichen Reduzierung von schädlichen Emissionen kommt.

 

h. Reduzierung von Emissionen

Die UHGW soll in der Verwaltung und in städtischen Betrieben direkte Ursachen für Treibhausgasemissionen reduzieren, wozu insbesondere die Vermeidung von Inlandsflugreisen und die Schaffung von zusätzlichen, rein pflanzlichen Angeboten in Kantinen etc. gehören. Zudem kann auch die Digitalisierung auf vielen Ebenen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten (I7). Daher sollten Stadtverwaltung und städtische Betriebe durch den Umstieg auf digitale Kommunikation und Speicherung den Verbrauch von Papier und das Ausmaß an Fahrtwegen deutlich reduzieren. Die Beschlusskontrolle soll in der Sitzung der Bürgerschaft im 1. Quartal 2020 stattfinden.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

20

22

0

 

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