16.09.2019 - 8.15 Begrenzung von Wahlwerbung in der Stadt
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.15
- Zusätze:
- Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD-Fraktion
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo, 16.09.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik
- Federführend:
- Politik
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Es wird ein Geschäftsordnungsantrag auf Unterbrechung der Sitzung gestellt.
Herr Liskow lässt über den Geschäftsordnungsantrag abstimmen.
Dieser wird mehrheitlich abgelehnt.
Der Präsident der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.
Herr Gabel
. informiert, dass die Begrenzung der Wahlwerbung bereits in anderen Städten problemlos umgesetzt werde.
Herr Rappen bringt den Änderungsantrag (BV-P/07/0052) der CDU-Fraktion ein. (siehe TOP 8.15.1)
Herr Liskow lässt über den Änderungsantrag der CDU-Fraktion abstimmen:
Ja-Stimmen |
Nein-Stimmen |
Enthaltungen |
17 |
22 |
1 |
Frau Wuschek und Herr Jaap befinden sich während der Abstimmung nicht im Sitzungssaal.
Der Präsident der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.
Beschluss:
Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister zu prüfen, welche Optionen es gibt, die Plakatierung mit Wahlplakaten zukünftig zu begrenzen.
Dabei sind insbesondere folgende Optionen jeweils zu prüfen und ggfs. eine Satzung/ Allgemeinverfügung vorzubereiten:
- Werberahmen von max. 200 Plakaten pro Bewerberliste im gesamten Stadtgebiet
- Beschränkung pro Laterne auf max. 3 Plakate unterschiedlicher Bewerberlisten in Kombination mit Einhaltung eines Mindestabstands zwischen den gehängten Plakaten (z.B. nur alle 5 Laternen)
- Ausweitung der Sperrzone über die Innenstadt hinaus. Die mögliche maximale Ausdehnung ist zu prüfen.
- Beschränkung der Plakatierung auf die Einfallstraßen und zusätzlicher Werberahmen von max. 20 Plakaten pro definiertem Stadtteil
- Alleinige Nutzung mobiler Plakatwände für Großplakate im Stadtgebiet entsprechend einer festen Plakatierungsvorgabe
- Alleinige Nutzung von Plakataufstellern zur Anbringung von Din A1-Plakaten entsprechend einer festen Plakatierungsvorgabe
Sollten andere Optionen durchsetzbarer, ökologischer und effektiver sein, sind diese ebenfalls vorzustellen.
Es ist außerdem darzustellen, welche Möglichkeiten die Stadt hat, um Verstöße gegen die vorgeschlagenen Auflagen zu ahnden.