Sitzung der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Der Präsident der Bürgerschaft
. eröffnet die öffentliche Sitzung.
. weist darauf hin, dass während der Sitzung der Bürgerschaft Willensbekundungen durch Transparente oder Ähnliches nicht gestattet seien.
. stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.