04.11.2019 - 8.11 Bebauungsplan Nr. 117 - Thomas-Müntzer-Straße W...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.11
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo, 04.11.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 60.2 Stadtbauamt/Abteilung Stadtentwicklung/Untere Denkmalschutzbehörde
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 117 – Thomas-Müntzer-Straße West – wie folgt:
-
Für das Gebiet westlich der Thomas-Müntzer-Straße und nördlich der Max-Reimann-Straße, östlich angrenzend an den Bebauungsplan Nr. 14 - Hafen Ladebow -, westlich nahe des Bebauungsplans Nr. 52 - Ladebower Chaussee -, soll gemäß § 2 Absatz 1 i. V. m. § 13b und § 13a Absatz 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in dem gekennzeichneten Bereich (Abgrenzung gemäß Plan Anlage 1) ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, aufgestellt werden.
Ziel des Bebauungsplans ist die planungsrechtliche Erfassung der im Bereich vorhandenen Siedlungsstruktur und Sicherung der städtebaulichen Entwicklung, unter Beachtung des Seehafens und angrenzender Gewerbe- und Mischgebiete, zur Schaffung von Baurecht. - Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB wird gemäß § 13a Absatz 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Absatz 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
- Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 i.V.m. § 13a Absatz 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
- Mit der Interessengemeinschaft ist ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB abzuschließen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
216,6 kB
|