04.11.2019 - 8.19 Sibylla-Schwarz-Haus
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.19
- Zusätze:
- SPD-Fraktion
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo, 04.11.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Vorlage:
-
BV-P/07/0058-01 Sibylla-Schwarz-Haus
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik
- Federführend:
- Politik
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Präsident der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.
Herr Prof. Dr. Stamm-Kuhlmann bringt Beschlussvorlage ein.
Herr Kaiser
. weist darauf hin, dass es im Beschlusstext unter 1. „Verhandlungen mit dem Eigentümer der Baderstraße 2…“ heißen müsse.
Nach kurzer Diskussion sagt Herr Liskow, dass er davon ausgehe, dass der Einbringer die Änderung von Herrn Kaiser übernehme und Punkt 1 wie folgt anpasse:
- „Verhandlungen mit dem Eigentümer der Baderstraße 2 (Sibylla-Schwarz-Haus) über den Abschluss eines Mietvertrages mit der Universitäts- und Hansestadt Greifswald aufzunehmen,“
Es gibt keine Widerrede.
Aufgrund einer weiteren Diskussion bittet Herr Prof. Dr. Stamm-Kuhlmann um Bestätigung durch die Verwaltung, dass dieser vorgesehene Beschluss nicht im Widerspruch zum bereits gefassten stehe.
Der Oberbürgermeister
. weist darauf hin, dass bei tiefergehenden Diskussionen über diese Angelegenheit die Nichtöffentlichkeit herzustellen sei.
Der Präsident der Bürgerschaft lässt über die geänderte Beschlussvorlage abstimmen.
Beschluss:
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt den Oberbürgermeister anschließend an den Beschluss vom 29. April 2019 (Vorlage 06/1799),
- Verhandlungen mit dem Eigentümer der Baderstraße 2 (Sibylla-Schwarz-Haus) über den Abschluss eines Mietvertrages mit der Universitäts- und Hansestadt Greifswald aufzunehmen,
- Gespräche mit Vertreter*innen des Sibylla-Schwarz e.V. sowie weiteren Interessierten über eine mögliche Nutzung des Gebäudes zu führen und ein Nutzungskonzept zu erstellen,
- die Gremien der Bürgerschaft über das Ergebnis der Verhandlungen zu informieren und ggf. getroffene Vereinbarungen zur Beschlussfassung vorzulegen.
- im Falle des Scheiterns der Mietvertragsverhandlungen die Enteignung voranzubringen.
Beschlusskontrolle: Bürgerschaft 1. Quartal 2020