16.12.2019 - 9.17 Bebauungsplan Nr. 114 – Verlängerte Scharnhorst...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.17
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo, 16.12.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 60.2 Stadtbauamt/Abteilung Stadtentwicklung/Untere Denkmalschutzbehörde
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Präsident der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.
Es erklärt sich kein Mitglied der Bürgerschaft vom Mitwirkungsverbot gemäß § 24 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) betroffen.
Es gibt keinen Diskussionsbedarf.
Der Präsident der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen:
Beschluss:
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 114 – Verlängerte Scharnhorststraße – wie folgt:
- In Abänderung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 114 – Verlängerte Scharnhorststraße -, Beschluss-Nr. B511-18/17 vom 27.02.2017, wird die Plangrenze des Aufstellungsbereiches geändert und die Abgrenzung wie im Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 114 – Verlängerte Scharnhorststraße - (Anlage 1) beschlossen.
- Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 114 – Verlängerte Scharnhorststraße - (Anlage 1) sowie dessen Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
- Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 114 – Verlängerte Scharnhorststraße - (Anlage 1) sowie dessen Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 114 – Verlängerte Scharnhorststraße -, einschließlich dessen Begründung mit Umweltbericht, zu beteiligen.
- Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 114 – Verlängerte Scharnhorststraße - (Anlage 1), dessen Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) und der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, sind ortsüblich bekannt zu machen. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich in das Internet einzustellen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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593,7 kB
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