16.12.2019 - 9.15 19. Änderung des Flächennutzungsplans, Feststel...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Der Präsident der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

 

Es erklärt sich kein Mitglied der Bürgerschaft vom Mitwirkungsverbot gemäß § 24 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) betroffen.

 

Es gibt keinen Diskussionsbedarf.

 

Der Präsident der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen:

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Feststellungsbeschluss zur 19. Änderung des Flächennutzungsplans der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wie folgt:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegungen des Vorentwurfs und des Entwurfs der 19. Änderung des Flächennutzungsplans vorgebrachten Anregungen der Öffentlichkeit sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft geprüft und beschließt, wie im Abwägungsprotokoll der Anlage 1 aufgeführt. Der Oberbürgermeister wird die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis setzen.

 

  1. Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die 19. Änderung des Flächennutzungsplans der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (Anlage 2).

 

  1. Die Begründung einschließlich Umweltbericht zur 19. Änderung des Flächennutzungsplans der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (Anlage 3) wird gebilligt.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

38

0

0

 

Reduzieren

Anlagen