16.12.2019 - 9.13 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Univ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.13
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo, 16.12.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 60.2 Stadtbauamt/Abteilung Stadtentwicklung/Untere Denkmalschutzbehörde
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Präsident der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.
Es erklärt sich kein Mitglied der Bürgerschaft vom Mitwirkungsverbot gemäß § 24 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) betroffen.
Es gibt keinen Diskussionsbedarf.
Der Präsident der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen:
Beschluss:
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Änderungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 26. Änderung des Flächennutzungsplans wie folgt:
-
Der Flächennutzungsplan der Universitäts- und Hansestadt Greifswald soll gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 i. V. m. § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) in dem gekennzeichneten Bereich geändert werden (Abgrenzung gemäß Plan der Anlage 1).
Ziel ist es, im Änderungsbereich die Fläche für die Landwirtschaft mit der überlagernden Flächenkategorie „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ künftig als Sonderbaufläche gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit der Zweckbestimmung Solarthermie darzustellen.
Der Beschluss, den Flächennutzungsplan zu ändern, ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. - Der Entwurf der 26. Änderung des Flächennutzungsplans der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (Anlage 1) sowie dessen Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
-
Der Entwurf der 26. Änderung des Flächennutzungsplans der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (Anlage 1) sowie dessen Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu dem o. g. Entwurf der 26. Änderung des Flächennutzungsplans, einschließlich dessen Begründung mit Umweltbericht, zu beteiligen.
Die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 26. Änderung des Flächennutzungsplans der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und dessen Begründung mit Umweltbericht ist ortsüblich bekannt zu machen.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich in das Internet einzustellen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
638,3 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
477,3 kB
|