16.12.2019 - 9.14 Bebauungsplan Nr. 8 – Erneuerbare Energien am H...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.14
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo, 16.12.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 60.2 Stadtbauamt/Abteilung Stadtentwicklung/Untere Denkmalschutzbehörde
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Präsident der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.
Es erklärt sich kein Mitglied der Bürgerschaft vom Mitwirkungsverbot gemäß § 24 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) betroffen.
Es gibt keinen Diskussionsbedarf.
Der Präsident der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen:
Beschluss:
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 8 – Erneuerbare Energien am Helmshäger Berg – wie folgt:
- In Abänderung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 8 – Erneuerbare Energien am Helmshäger Berg –, Beschluss-Nr. B758-29/18 vom 13.09.2018, wird die Plangrenze wie im Entwurf des Bebauungsplans Nr. 8 – Erneuerbare Energien am Helmshäger Berg – (Anlage 1) beschlossen.
- Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 8 – Erneuerbare Energien am Helmshäger Berg – (Anlage 1) sowie dessen Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
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Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 8 – Erneuerbare Energien am Helmshäger Berg – (Anlage 1) sowie dessen Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum o. g. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 8 – Erneuerbare Energien am Helmshäger Berg – (Anlage 1) sowie dessen Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) zu beteiligen. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 8 – Erneuerbare Energien am Helmshäger Berg – und dessen Begründung mit Umweltbericht ist ortsüblich bekanntzumachen.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich in das Internet einzustellen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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