16.12.2019 - 9.14 Bebauungsplan Nr. 8 – Erneuerbare Energien am H...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Präsident der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

 

Es erklärt sich kein Mitglied der Bürgerschaft vom Mitwirkungsverbot gemäß § 24 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) betroffen.

 

Es gibt keinen Diskussionsbedarf.

 

Der Präsident der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen:

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 8 – Erneuerbare Energien am Helmshäger Berg – wie folgt:

  1. In Abänderung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 8 – Erneuerbare Energien am Helmshäger Berg –, Beschluss-Nr. B758-29/18 vom 13.09.2018, wird die Plangrenze wie im Entwurf des Bebauungsplans Nr. 8 – Erneuerbare Energien am Helmshäger Berg – (Anlage 1) beschlossen.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 8 – Erneuerbare Energien am Helmshäger Berg – (Anlage 1) sowie dessen Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
  3. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 8 – Erneuerbare Energien am Helmshäger Berg – (Anlage 1) sowie dessen Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum o. g. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 8 – Erneuerbare Energien am Helmshäger Berg – (Anlage 1) sowie dessen Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) zu beteiligen. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 8 – Erneuerbare Energien am Helmshäger Berg – und dessen Begründung mit Umweltbericht ist ortsüblich bekanntzumachen.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich in das Internet einzustellen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

35

0

3

 

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Anlagen