02.12.2019 - 8.17 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Univ...

Beschluss:
auf TO der BS gesetzt
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Wortprotokoll

Herr Kaiser

. informiert, dass nach der Beschlussfassung dieser Beschlussvorlage der Feststellungsbeschluss folge. Das Problem sei, dass der Landkreis nach Beschlussfassung des Feststellungsbeschlusses drei Monate Zeit habe, diesen zu genehmigen. Dies stelle jedoch ein Hindernis dar, den Bebauungsplan rechtskräftig werden zu lassen. Gleichzeitig müssten Maßnahmen für die Grünordnung bis zum September umgesetzt werden, welche jedoch erst nach der Genehmigung des Landkreises begonnen werden dürfen. Laut Zeitplan sei es dann bereits September.

. schlägt vor, den Feststellungsbeschluss in der Sitzung der Bürgerschaft am 31.03.2020 beschließen zu lassen. Jedoch solle die Beratung in den Fachausschüssen entfallen.

 

Frau von Busse

. ergänzt, dass nach der Beschlussfassung dieses Auslegungsbeschlusses am 16.12.2019 die Auslegung des Flächennutzungsplanes von Mitte Februar bis zum 11.03.2020 erfolgen werde. Die Verwaltung hätte danach bis zur Sitzung der Bürgerschaft am 30.03.2020 Zeit, die Änderungen auszuwerten und den Feststellungsbeschluss als nachträgliche Vorlage in die Sitzung der Bürgerschaft einzubringen.

. möchte wissen, ob die Fraktionen damit einverstanden seien, beim Feststellungsbeschluss auf die Gremienbeteiligung im Vorab zu verzichten und den Beschluss als nachträgliche Vorlage in der Sitzung der Bürgerschaft am 30.03.2020 zu fassen.

 

Herr Krüger

. bittet, dass die Fraktionen ab dem 11.03.2020 in Vorbereitung auf die Sitzung der Bürgerschaft über den Sachstand auf dem Laufenden gehalten werden.

 

Dem Verfahren unter der Bedingung von Herrn Krüger zugestimmt.

 

Der Oberbürgermeister lässt darüber abstimmen, ob die Beschlussvorlage auf die Tagesordnung der Bürgerschaft gesetzt werden soll.

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

einstimmig

0

0

 

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