27.08.2019 - 16.9 Begrenzung von Wahlwerbung in der Stadt

Beschluss:
ungeändert abgestimmt
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Wortprotokoll

Frau Damm bringt die Vorlage ein.

Das Ansinnen ist nicht, die Wahlwerbung einzuschränken, sondern dass die Plakate große Ausmaße angenommen haben. Es kam vor, dass Straßenschilder übersehen und Auflagen, die es gab, nicht beachtet wurden. Der Wunsch ist ein Prüfauftrag an den Oberbürgermeister, welche Maßnahmen es geben kann, um die Plakatflut einzudämmen. Eine Satzung muss es nicht unbedingt sein, der Prüfauftrag kann auch in einer Allgemeinverfügung enden.

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

1

4