15.10.2019 - 10.5 Baggerung Fahrrinne und Hafenbecken Seehafen Gr...

Beschluss:
ungeändert abgestimmt
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Schick bringt die Vorlage ein.

Ziel ist es, die planfestgestellte Tiefe von 6,90 m im Hafenbecken und in der Fahrrinne herzustellen. Das WSA ist für die Fahrrinne zuständig, die Stadt für das Hafenbecken.

Erreichen will man damit, dass die Ansteuerung an den Hafen aufrechterhalten bleibt, dass Schiffe mit einem größeren Tiefgang den Hafen anlaufen können bzw. dass eine Vollbeladung der Schiffe dann möglich ist. Die Umschlagszahlen des Hafens sollen mit dieser Maßnahme erhöht werden.

Das WSA will die von der Stadt gepachtete Fläche, auf dem sie das Spülfeld für die vorangegangene Baggerung errichtet hat, für diese Baggerung entgeltlich nutzen.

Dafür soll eine Nutzungsvereinbarung mit dem WSA über die Bereitstellung von Spülfeld- und Bodenlagerkapazitäten mit der Stadt geschlossen werden.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

11

2

0

 

Online-Version dieser Seite: https://greifswald.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1000045&TOLFDNR=1001456&selfaction=print