19.11.2019 - 8.1 Änderung der Hauptsatzung - Wertgrenzen Zuschla...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.1
- Datum:
- Di, 19.11.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:10
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 01 Der Oberbürgermeister
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Frau von Busse bringt die Vorlag ein.
Bei Aufträgen im VOB-Bereich soll die Wertgrenze von 200.000,00 € auf 500.000,00 € wieder heraufgesetzt werden. Ziel ist es, dass der Oberbürgermeister selbständig über die Zuschlagserteilung bei Vergaben bis zu dieser Wertgrenze entscheiden und somit das Vergabeverfahren beschleunigen kann.