07.01.2020 - 9.1 Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in Eldena

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Den Mitgliedern der OTV ist kurz vor Beginn der Sitzung eine Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag auf Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h für die gesamte Wolgaster Landstraße und 70 km/h außerhalb des Ortsein- bzw. Ortsausganges in/aus Richtung Lubmin bekannt gegeben worden. Diese Stellungnahme verdeutlicht die Problematik einerseits aus der Sicht des Unfallgeschehens (nur bereits geschehene und angezeigte erhebliche Unfälle kommen in Betracht) und andererseits aus der Sicht des Schutzes der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen. Aus beiden Sichtweisen für sich (unabhängig voneinander) scheint keinen Erfolg des Antrages erstrebenswert zu sein.

Die OTV bekräftigt ihre seit mehr als zehn Jahren immer wieder geäußerte Bitte auf Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, wozu unter Beachtung beider Sichtweisen eine positive Kompromisslösung gefunden werden muss.

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Punkt 2 ist unvollständig und soll vom Einbringer unter Beachtung der Stellungnahme der Verwaltung zielführend auf eine Verfahrenssuche zur Umsetzung der Forderungen der Einwohner von Eldena angepasst werden.

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Abstimmungsergebnis:

 

Zur Kenntnis genommen; Punkt 2 sollte vom Einbringer nach Stellungnahme der Verwaltung angepasst werden

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

0

0

 

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