09.11.2020 - 10.16 Nachhaltiges Management des städtischen Grundst...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Herr Krüger agiert zu diesem Tagesordnungspunkt als Zuschauer.

 

Die Vorlage wird durch Herrn Medau eingebracht. Das Grundstücksvermögen der Stadt soll nicht durch Verkäufe verringert werden, das heißt, dass zukünftig Vermietungen, Verpachtungen oder Erbbaurechtsverträge zu bevorzugen sind. Ausnahmen bilden Grundstücke, die im Rahmen von Gewerbeansiedlungen für die Stadt wichtig sind. Hintergrund ist ein Beschluss aus dem Jahr 1996, der nicht konsequent formuliert wurde. Zahlenmäßig wird der Beschluss ergänzt, wenn die Beantwortung der kleinen Anfrage abgeschlossen ist.

 

Herr Kremer erklärt, dass in der Vergangenheit erfahrungsgemäß die herangetragenen Vorschläge der Verwaltung an die Politik auf Erbbaurechte meistens gekippt worden sind.

 

Frau Schinkel gibt aus förderrechtlicher Sicht den Hinweis, dass ein Sanierungsgebiet aus dieser Regelung ausgeschlossen werden muss, weil dort zwingend Veräußerungen vorgenommen werden müssen.

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

7

1

 

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