11.08.2020 - 9.10 Anpassungen der Gestaltungssatzungen in Greifswald

Beschluss:
Einzelabstimmung
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Wortprotokoll

Frau Wisnewski bringt die Vorlage ein.

Vor Beginn der Diskussion zeigt Frau Wisnewski an, dass der Punkt 3 des Beschlussvorschlages

- Die Gestaltungssatzung Wieck der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (gültig seit 13.10.1998) wird in § 5 (14) um einen weiteren Spiegelstrich ergänzt: - der Rosenstraße 17a – 17c sowie in der Kirchstraße 29. - noch geändert werden soll.

Nach Anregung und Stellungnahme des Rechtsamtes muss aus Gleichbehandlungsründen ein größerer Geltungsbereich festgesetzt werden.

Dr. Kasbohm führt aus der OTV Wieck Ladebow heraus aus, dass sich die Anwohner*innen dort schwer vorstellen können, wie sich Solaranlagen einpassen können. Durch einen Anwohner wurde entsprechendes Anschauungsmaterial zur Verfügung gestellt. Die Sorge der Nicht-einpassung kann damit genommen werden.

Frau von Busse bittet um Erläuterung des Beschlussvorschlages Nr. 2. Die Gewährleistung von Barrierefreiheit wird in den Gestaltungssatzungen nicht ausgeschlossen, gleichwohl aber das Anbringen von Solarthermie- und Photovoltaik-Anlagen. Sie fragt nach, welches Ziel mit dem Beschlussvorschlag Nr. 2 verfolgt wird.

Dr. Bittner erläutert, dass es möglich sein muss, in den Gestaltungssatzungen Verbote zu streichen. Solarthermie- und Photovoltaik-Anlagen sind bisher ausgeschlossen. Die Verwaltung solle unter Vorbehalt des Denkmalschutzes prüfen, in wie weit Änderungen der Gestaltungs-satzungen möglich sind. Die Aufhebung eines Verbotes bedeutet nicht, dass zugelassen werden muss.

Herr Liedtke führt aus, dass in Wieck sehr restriktiv mit allen Dingen umgegangen wird. Er kann sich vorstellen, dass Photovoltaik-Anlagen sind farblich in die vorhandene Struktur einpassen können, anders als die Solarthermie-Anlagen.

Dr. Bittner führt aus, dass Solarthermie-Anlagen mit ihren neuen Modulen und Techniken fast genauso gut auf das Dach integriert werden können wie Photovoltaik-Anlagen.

Frau Dr. Wölk merkt an, dass die rechtskräftige Gestaltungssatzung auch für das Grundstück in Wieck gelte. Hier soll eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach des Hauses errichtet werden. Die Zusage von Fördermitteln liegt dem Eigentümer vor. Der Beschlussvorschlag Nr. 3 betrifft ein ganz konkretes Vorhaben in Wieck und steht zur Beschlussfassung. Frau Dr. Wölk führt weiterhin aus, dass die Beschlüsse zum Klimanotstand einfacher umgesetzt werden müssen. Das angeführte Anschauungsmaterial durch Herrn Dr. Kasbohm zeige deutlich, dass sich die Solarthermie- und Photovoltaikanlagen gut in die Umgebung anpassen. Frau Dr. Wölk spricht sich für die Prüfung der Verwaltung aus.

 

Frau von Busse ergänzt, dass zum Beschlussvorlage Nr. 3 eine Stellungnahme des Rechtsamtes vorliegt, welche allen zugegangen ist. Es ist in der Gestaltungssatzung ausgeschlossen,

konkrete Regelungen für ein Grundstück bzw. Flurstück zu treffen. Dies wäre rechtlich zu beanstanden. Frau von Busse fragt nach, ob die mündlich angekündigte Änderung zum Beschlussvorschlag Nr. 3 auf die rechtliche Stellungnahme des Rechtsamtes zurückzuführen ist.

Herr Rappen beantragt Einzelabstimmung der 3 Beschlussvorschläge. Der Beschlussvorschlag Nr. 1 kann durch die Verwaltung geprüft werden. Dem Beschlussvorschlag Nr. 2 kann nicht gefolgt werden. Welche Notwendigkeit steht dahinter? Der Beschlussvorschlag Nr. 3 würde einen rechtswidrigen Beschluss herbeiführen.

Frau von Busse wünscht eine Überarbeitung der Formulierung des Beschlussvorschlages Nr. 3.

Herr Dr. Bittner unterbreitet folgenden Vorschlag: Der Beschlussvorschlag Nr. 3 wird bis zum Hauptausschuss am 24.8.2020 überarbeitet.

Herr Liedtke befürwortet das Verfahren und lässt die Beschlussvorschläge Nr. 1 und Nr. 2 getrennt abstimmen.

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Abstimmungsergebnis:

 

Einzelabstimmung Punkt 1:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

12

0

1

 

Einzelabstimmung Punkt 2:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

0

5

 

Punkt 3: Keine Abstimmung, Ergänzung zum Hauptausschuss angezeigt

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