15.09.2020 - 8.5 Preisnachlässe für Familien im B-Plan 13
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.5
- Zusätze:
- CDU-Fraktion
- Datum:
- Di, 15.09.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik
- Federführend:
- Politik
- Beschluss:
- ungeändert abgestimmt
Wortprotokoll
Herr Rappen bringt die Vorlage ein und erläutert den Wunsch junge Familien zu fördern. Herr Rappen bittet um Zustimmung der Beschlussvorlage.
Frau Wisnewski merkt an, Ziel sollte es sein, dass auch Familien mit mittlerem Einkommen sich ein Eigenheim leisten können. Die Idee ist 50 % der Flächen zu nehmen und diese als Erbbaupacht zur Verfügung zu stellen. Die anderen 50% der Flächen als Ausgleich an den Höchstbietenden zu vergeben und somit dann eine Cofinanzierung von anderen Projekten zu haben ähnlich wie beim B-Plan 55.
Herr Kremer informiert, nach derzeitiger Erlasslage bei Erbbauzinsen bei Wohnbaugrundstücken sind 4-5 % zu veranschlagen. Es gibt einen Entwurf des Änderungserlasses, der jetzt zur Stellungnahme im Amt vorliegt. Danach können die Erbbauzinsen für Wohnbaugrundstücke auf 2-3 % abgesenkt werden. Im besonderen öffentlichen Interesse kann man selbstverständlich die Preise immer weiter absenken. Jeder Fall ist einzeln zu prüfen.
Frau Dr. Wölk merkt an, dass der Erwerb von Wohneigentum gefördert werden kann. Das Einbringen der Vorlage durch die CDU wird von Frau Dr. Wölk begrüßt, sie bezieht sich aber nur auf den B-Plan Nr. 13. Bei künftigen B-Plan-Gebieten müssten neue Regelungen getroffen werden. Frau Dr. Wölk schlägt vor, gemeinsam nach einer Lösung zu suchen und bittet, diese Vorlage zurückzuziehen.