10.11.2020 - 12.17 Nachhaltiges Management des städtischen Grundst...

Beschluss:
ungeändert abgestimmt
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Wortprotokoll

Frau Hübner bringt die Beschlussvorlage ein. Die Flächen unserer Stadt sind endlich und eine wichtige Ressource, die nicht vermehrbar ist. Um die Ressourcen dauerhaft zu erhalten, ist es wichtig, mit Hilfe dieses Beschlusses weitere Grundstückverkäufe zu vermeiden und das Grundstücksvermögen der Stadt eben durch diese Verkäufe zu verringern. Es soll auf Vermietung, Verpachtung und Erbbaurechtsverträge zurückgegriffen werden. Die Handlungsfähigkeit der Stadt sollte dadurch erhalten bleiben. Frau Hübner bittet zur Gestaltung um Anregungen.

 

Frau Schinkel möchte dazu einen Hinweis geben. Im städtebaulichen Sanierungsgebiet Innenstadt/Fleischervorstadt ist die Kommune verpflichtet, privatisierungsfähige Objekte zu veräußern. Sie bittet um darum, das Sanierungsgebiet Innenstadt/Fleischervorstadt aus der Vorlage herauszunehmen.

 

Herr Kremer stellt in Frage, ob Erbbaurecht für den städtischen Haushalt günstiger ist als der Verkauf. Beim Verkauf von Grundstücken wäre dann die Kreditierung hinfällig.

 

Herr Rappen äußert seine Bedenken und sieht keine Notwendigkeit, das zu verändern und stimmt der Beschlussvorlage nicht zu.

 

Frau Dr. Wölk findet den Ansatz der Vorlage prinzipiell sehr gut. Sie stellt fest, die Grundstücke werden immer teurer. Langfristig ist es für die Stadt eine gute Strategie, Boden und Grundstücke zu behalten und auch für die Bürger möglichst lange und günstig Wohnraum oder Grundstücke zur Verfügung zu stellen. Frau Dr. Wölk unterstützt die geltende Beschlussvorlage. Langfristig sollte überlegt werden, den Erbbauzins attraktiver zu machen.

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

5

2