12.11.2020 - 6.1 Nachhaltige und Faire Beschaffung

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Wortprotokoll

Der Entwurf ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

Herr Bartelt (Dezernatssteuerer – Dezernat 1) stellt die neue Dienstanweisung zur Beschaffung (DA10-5) vor. Geltungsbereich: Die Dienstanweisung gilt für die Stadtverwaltung. Für die Eigenbetriebe gilt die Dienstanweisung nicht (diese stellt jedoch eine Orientierungshilfe dar). Haushaltsrecht: Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind zu beachten (gewisser Zielkonflikt im Bereich der nachhaltigen Beschaffung). Die Dienstanweisung verweist auf eine Anlage (In den Anlagen sind z.B. die Produktgruppen definiert.). Hintergrund: Dienstanweisungen können nicht so schnell geändert werden (Im Fall der Änderungen von Anlagen ist dies anders.). Gesetzliche Vorgaben müssen eingehalten werden (Diese werden in der Dienstanweisung nicht noch einmal ausführlich dargestellt. z.B. Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen). Energieeffizienzklassen sind zu berücksichtigen, wo diese produktabhängig eine Rolle spielen. Orientierung am Bundesamt für nachhaltige Beschaffung (Produktgruppen). Für bestimmte Produktgruppen wurden in Greifswald eigene Richtlinien festgelegt (Dort wo es z.B. keine Orientierung beim Bundesamt gibt.). Bürgerschaftsbeschlüsse wurden mit der Dienstanweisung umgesetzt (betrifft das Thema Fuhrpark und Verpflegungsdienstleistungen). Wo wir keine Greifswald-spezifischen Aussagen zu Produktgruppen tätigen, sind die Vorgaben des Bundesamtes zu beachten. Abweichungen wären nur mit Begründung erlaubt (Herr Bartelt – als Antwort auf eine Verständnisfrage von Herrn König). Zusätzliche Kriterien können durch die Ämter bei der Beschaffung vorgenommen werden. Herr König fragt nach dem Recht auf Reparatur (Reparaturfähigkeit). Gütezeichen (Label) sind in diesem Zusammenhang Herrn Bartelt abschließend nicht bekannt. Die Dienstanweisung lässt Reparaturen zu (Herr Bartelt). Reparaturfreundlichkeit ist als Begriff rechtlich schwierig zu fassen (Herr Bartelt). Der Begriff ist vergaberechtlich nicht hinreichend bestimmt. Frau Dr. Wölk erkundigt sich nach dem Thema Leasing (IT, Fahrzeuge). IT-Technik und Fahrzeuge werden zum größten Teil nicht geleast nach Wissensstand von Herrn Bartelt (nur ein Fahrzeug und möglicherweise Kopiergeräte). Herr König begrüßt abschließend noch einmal die Vorstellung im laufenden Prozess (vor finalem Abschluss der Dienstanweisung).

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Anlagen

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