17.08.2020 - 8.35 Masterplan "Steinbeckervorstadt"
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.35
- Sitzung:
-
Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss (HA)
- Datum:
- Mo, 17.08.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 60.2 Stadtbauamt/Abteilung Stadtentwicklung/Untere Denkmalschutzbehörde
- Beschluss:
- auf TO der BS gesetzt
Wortprotokoll
Der Oberbürgermeister bringt die Beschlussvorlage ein.
Herr Dr. Kerath
. regt an, dass die Verwaltung zukünftig prüfe, ob ein Mitglied der Bürgerschaft vom Mitwirkungsverbot gem. § 24 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) betroffen sei.
. geht davon aus, dass in dem aktuellen Fall das Mitglied der Bürgerschaft wisse, was zu tun sei.
Der Oberbürgermeister
. weist darauf hin, dass es die Selbstverantwortung eines jeden Mitgliedes der Bürgerschaft sei, auf das Mitwirkungsverbot zu achten. Es sei von der Verwaltung nicht leistbar, alle Tätigkeiten und das Umfeld eines jeden Mitgliedes zu überprüfen.
Allerdings werde die Verwaltung Informationen zur Thematik zusammenstellen.
Herr Dr. Meyer
. möchte wissen, ob dies bedeute, dass ein Mitglied der Bürgerschaft nicht an einer Diskussion und Abstimmung teilnehmen dürfe, wenn sein Grundstück in einem zur Diskussion stehenden Flächennutzungs- oder Bebauungsplan liege.
Herr Schreiber
. weist darauf hin, dass es sich hierbei um eine Einzelfallprüfung handele.
. rät jedoch dazu, wenn das Eigentum eines Mitgliedes der Bürgerschaft im Bebauungsplan oder Flächennutzungsplan liege, das Mitwirkungsverbot anzunehmen.
Herr Hochschild
. hält es für einen Skandal, dass ein Mitglied der Bürgerschaft aufgrund dieses Vorfalls fast zum Rücktritt aufgefordert werde.
Frau von Busse
. erklärt, dass laut KV M-V dem Betroffenen ein unmittelbarer Vor- oder Nachteil entstehen müsse, um vom Mitwirkungsverbot betroffen zu sein. Der Begriff der Unmittelbarkeit sei sehr weit gefasst. Demnach habe sich die Verwaltungsspitze dazu entschlossen, diese Fakten zusammenzutragen und die Mitglieder der Bürgerschaft darüber in Kenntnis zu setzen.
Nach kurzer Diskussion gibt Herr Dr. Kerath den Hinweis, den Text auf den vom Oberbürgermeister zu unterzeichnenden B-Plan-Satzungen bezüglich des Mitwirkungsverbotes zu ändern.
Frau von Busse
. informiert, dass die Herangehensweise zukünftig noch einmal überprüft werde.
Frau Socher
. gibt die Anregung, dass das Präsidium zukünftig expliziter auf das Mitwirkungsverbot hinweisen könne.
Herr Dr. Fassbinder lässt darüber abstimmen, ob die Beschlussvorlage auf die Tagesordnung der Bürgerschaft gesetzt wird.