28.09.2020 - 8.11 Bebauungsplan Nr. 14 - Hafen Ladebow -; Satzung...

Beschluss:
auf TO der BS gesetzt
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Wortprotokoll

Herr Dr. Kerath

. bittet, die Beschlussvorlage zurückzuziehen.

In Anlage 1 des Beschlusses zum Bebauungsplan seien Einwendungen aufgeführt worden, worunter sich ebenfalls welche des Unternehmens Weser-Petrol Seehafentanklager GmbH & Co. KG befänden. In diesen werde substantiiert aufgeführt, warum der B-Plan keinen rechtlichen Bestand haben könne. Diesen Einwendungen sei das Oberverwaltungsgericht (OVG) im Wesentlichen gefolgt und habe den B-Plan für nichtig erklärt. Sollte das Bundesverwaltungsgericht im Revisionsverfahren dieser Auffassung widersprechen, könnten Schadensersatzansprüche nach § 42 BauGB geltend gemacht werden.

 

Herr Schreiber

. rät dazu, den B-Plan nach Möglichkeit zu heilen. Die Weser-Petrol Seehafentanklager GmbH & Co. KG habe aus jetziger Sicht noch nicht substantiiert dargestellt, dass sie Entschädigungsansprüche nach § 42 Abs. 3 BauGB geltend machen werde.

 

Herr Wilde

. erklärt auf Nachfrage von Frau Socher, dass es Ziel des Ergänzungsverfahrens sei, zum einen eine sektorale Abwägung und zum anderen eine Gliederung der Flächen vorzunehmen. Es gebe Flächen in der Stadt, auf denen lautere Nutzung möglich sei.

 

Herr Dr. Kerath

. kritisiert, dass die Mitglieder der Bürgerschaft nicht darüber in Kenntnis gesetzt worden seien, dass ein Normkontrollverfahren anhänglich gemacht worden sei bzw. die Stadt dieses Verfahren verloren habe.

 

Herr Wilde

. entgegnet, dass der politische Raum über den Ausgang des OVG-Verfahrens und die Anhängigkeit beim Bundesverwaltungsgericht informiert worden sei.

 

Herr Dr. Fassbinder lässt darüber abstimmen, ob die Beschlussvorlage auf die Tagesordnung der Bürgerschaft gesetzt wird.

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

mehrheitlich

1

0

 

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