03.02.2020 - 10.5 Förderung des sozialen Wohnungsbaus und des nic...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Der Präsident der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

 

Frau von Busse bringt die Beschlussvorlage ein.

 

Frau Dr. Wölk bringt den Änderungsantrag stellvertretend für die AG „Bezahlbarer Wohnraum“ ein.

 

Herr von Malottki bringt den Änderungsantrag der SPD-Fraktion ein.

 

Frau Dr. Tolani

. sagt, dass die CDU-Fraktion sich für die Beschlussvorlage der Verwaltung ausspreche, da der Bedarf an sozialem Wohnraum bestehe. Es würde jedoch nicht nur ein Mangel an sozialem Wohnraum, sondern vielmehr auch ein Mangel an normalen Wohnungen, Eigentumswohnungen und Eigenheimen für Menschen mit einem Durchschnittseinkommen bestehen.

 

Herr Alexander Krüger

. beantragt,

-          in der Beschlussvorlage der Verwaltung unter Punkt 3 c) das Wort „hochpreisig“ zu streichen.

-          in Punkt 2 des Änderungsantrages der SPD-Fraktion das Wort „ergänzt“ statt „ersetzt“ einzufügen.

-          im Namen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Einzelabstimmung der Punkte.

 

Frau von Busse

. teilt mit, dass die Verwaltung den Punkt 2 des Änderungsantrages der SPD-Fraktion für die Beschlussvorlage der Verwaltung und die von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragte Streichung des Wortes „hochpreisigen“ in Punkt 3 c) übernehme.

 

Herr von Malottki

. geht auf den Redebeitrag von Frau Dr. Tolani ein und macht darauf aufmerksam, dass sich beispielsweise nicht unbedingt jede*r Handwerker*in oder jede*r Erzieher*in ein Eigenheim leisten könne.

. spricht sich gegen eine Vergabe für frei finanzierten Mietwohnungsbau oder für Eigentumswohnungen nach dem Höchstgebot aus.

 

Der Oberbürgermeister

. erklärt, dass, bevor Grundstücke von der Stadtverwaltung auf dem Markt zur Verfügung gestellt werden, die Bürgerschaft entscheide, in welche Kategorie ( a), b) oder c) ) dieses Grundstück einzuordnen sei.

 

Frau Dr. Wölk

. betont, dass eine Aufspaltung der Menschen in der Stadt nach dem Nettohaushaltseinkommen vermieden werden sollte.

 

Herr Alexander Krüger

. schlägt vor, unter Punkt 3 c) hinter „Höchstgebot“ „und Konzeptvergabe“ einzufügen.

 

Herr Liskow lässt

. über Punkt 1 des Änderungsantrags der SPD-Fraktion abstimmen (siehe Abstimmung unter TOP 10.5.2)

. einzeln über die Punkte des Änderungsantrages von Frau Dr. Wölk stellvertretend für die AG „Bezahlbaren Wohnungsbau“ abstimmen. (siehe Abstimmung unter TOP 10.5.1)

. lässt darüber abstimmen, ob die Ergänzung von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unter Punkt 3 c) „und/oder Konzeptvergabe“ in den Beschluss aufgenommen werden soll:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

21

15

1

 

Der Präsident der Bürgerschaft lässt über die geänderte Beschlussvorlage abstimmen.

 

Reduzieren

Beschluss:

 

  1. Die Bürgerschaft beschließt die Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus durch Gewährung eines Investitionszuschusses in Höhe 100 €/m² geschaffener Wohnraum, maximal 100.000,- € je Objekt, unter folgenden Voraussetzungen:

 

a)    Die Förderung erfolgt nachrangig nach dem Landesprogramm Wohnungsbau Sozial entsprechend der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen des Landes M-V zur Schaffung von belegungsgebundenen Mietwohnungen und

b)   es sind Eigenmittel i. S. der o.g. Richtlinie von mindestens 20 % nachzuweisen.

c)    Der Hauptausschuss hat der Bewilligung in jedem Einzelfall vorab zuzustimmen. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht insoweit nicht.

d)   „Der Oberbürgermeister wird zum 31.12.2021 in den bürgerschaftlichen Gremien darüber berichten, wieviel Förderanträge in welchem Umfang gestellt und wie diese Anträge beschieden worden sind und eine Bewertung dieser Fördermaßnahme vornehmen.“2

 

  1. Die Bürgerschaft entscheidet jeweils im Rahmen der Haushaltsplanung, in welchem Umfang entsprechende Mittel bereitgestellt werden. „Die Bürgerschaft beauftragt die Verwaltung, im Doppelhaushalt 2021/22 eine entsprechende Position einzurichten und hierfür Mittel in Höhe von mindestens 300.000 Euro jährlich einzuplanen.“1

 

  1. Die Stadt wird bei der Vergabe „(Erbbaupacht/ Verkauf)“1 von Grundstücken innerhalb von Bebauungsplänen, die einen Geschosswohnungsbau zulassen, Grundstücke für den bezahlbaren und sozialen Wohnungsbau nach Abstimmung mit den bürgerschaftlichen Gremien grundsätzlich zweckgebunden ausschreiben. Zusätzlich sind auch Grundstücke für den frei finanzierten Mietwohnungsbau oder für Eigentumswohnungen zur Verfügung zu stellen.

 

Die Vergabe „(Erbbaupacht/ Verkauf)“1 erfolgt wie folgt:

  1. Die Vergabe „(Erbbaupacht/ Verkauf)“1 von Grundstücken für den sozialen Wohnungsbau erfolgt zum vom Gutachterausschuss ermittelten Verkehrswert grundsätzlich nach einer Ausschreibung. Zuschlag erhält derjenige, der nach Fläche den meisten geförderten Wohnraum errichtet.
  2. Die Vergabe „(Erbbaupacht/ Verkauf)“1 für frei finanzierten „bezahlbaren Wohnraum“ erfolgt nach der geringsten „Startmiete“. Diese ist für mindestens „fünf“1 Jahre ab Fertigstellung und Belegung zu garantieren.
  3. Die Vergabe „(Erbbaupacht/ Verkauf)“1 für frei finanzierten Mietwohnungsbau, „Ein-/ Zweifamilienhäuser oder Doppelhäuser“2 oder für Eigentumswohnungen erfolgt nach Höchstgebot „und/oder Konzeptvergabe“3.

 

  1. Bei Grundstücken außerhalb von B-Plan-Gebieten ist grundsätzlich analog zu Punkt 3 zu verfahren. Zusätzlich ist aber mit einer Gewichtung von 50 % eine städtebauliche Bewertung vorzunehmen.

 

1 Änderungsantrag von Frau Dr. Wölk stellvertretend für die AG „Bezahlbarer Wohnraum“

 

2 vom Einbringer übernommener Änderungsantrag der SPD Fraktion

 

3 Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

21

16

0

 

Online-Version dieser Seite: https://greifswald.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1000137&TOLFDNR=1003168&selfaction=print