03.02.2020 - 10.7 Bebauungsplan Nr. 118 - Südlich Fontane-Straße ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Präsident der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

Es gibt keine Wortmeldungen.

 

Der Präsident der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

Herr Al Najjar und Frau Berger befinden sich zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 118 – Südlich Fontane-Straße - wie folgt:

 

1. Für das Gebiet angrenzend an die Bebauungspläne Nr. 25 – Fontane-Straße – und Nr. 110 – Südlich Chamissostraße - (Abgrenzung gem. Anlage 1), soll gemäß § 2 Absatz 1 i.V.m. § 1 Absatz 8 BauGB Baugesetzbuch (BauGB) der Bebauungsplan Nr. 118 – Südlich Fontane-Straße - aufgestellt werden. Ziel des Bebauungsplans, ist die Schaffung eines Wohngebiets zur Deckung des dringenden Wohnbedarfs, orientiert an der Nachfrage für Eigenheime. Die verkehrliche Anbindung des Bebauungsplans erfolgt über die Heinrich-Heine-Straße in Erweiterung der Stadtrandsiedlung.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss beinhaltet einen Teilbereich der sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 110 – Südlich Chamissostraße - befindet. Damit wird das Ersetzen der Festsetzung des Bebauungsplans Nr. 110 durch die zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 118 vorbereitet.

 

3. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB soll durch einen öffentlichen Aushang erfolgen, mit dem über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten ist.

 

4. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

30

0

einige

 

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Anlagen