03.02.2020 - 10.14 Legale Graffitiflächen in den Ortsteilen Ostsee...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.14
- Zusätze:
- Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo, 03.02.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik
- Federführend:
- Politik
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Präsident der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.
Frau Horn
. bringt die Beschlussvorlage ein.
. informiert, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE und PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ und der SPD- Fraktion übernehme.
Frau Dr. Tolani
. sagt, dass die CDU-Fraktion der Beschlussvorlage und den Änderungsanträgen kritisch gegenüber stehe. Die Nutzung von Spray-Dosen sei mit Umweltgiften verbunden. Die Treibgase aus den Dosen würden aus Erdöl und Erdgas bestehen.
. ist der Meinung, dass es genügend Flächen für legale Graffiti in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald gebe. Dennoch gebe es weiterhin Schmierereien im Stadtbild.
Herr Alexander Krüger
. informiert, dass es bereits Spray-Dosen mit ökologischer Basis gebe, sogenanntes Green-Spray.
. weist darauf hin, dass es sich bei dieser Beschlussvorlage um einen Prüfauftrag handele.
Nach kurzer Diskussion lässt der Präsident der Bürgerschaft über die geänderte Beschlussvorlage abstimmen.
Beschluss:
Der Oberbürgermeister der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wird beauftragt zu prüfen, ob die
• Wandflächen der Fußgängerunterführung Pappelallee/ Koitenhäger-Landstraße (Kat. 2),
• die Zaunfläche am Schwimmbad (Richtung Pappelallee) (Kat. 2),
• zusätzliche Übungswände im Ballspielfeld am Schwimmbad (Kat. 1)
• „Sporthalle II (nicht auf die Fassade, sondern auf zuvor zu errichtenden Holzwänden)
• Martin-Andersen-Nexö-Sporthalle / Ostseeviertel, Parkseite (nicht auf die Fassade, sondern auf zuvor zu errichtenden Holzwänden)“1
• „die Außenfläche des Öffentlichen WCs am Greifswalder Südbahnhof“2
als legale Graffitiflächen ausgewiesen werden können, „welche Kosten damit verbunden wären“1 und falls möglich, diese als legale Graffitiflächen der entsprechenden Kategorie zu kennzeichnen und zur Verfügung zu stellen.
1 vom Einbringer übernommener Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE und PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ
2 vom Einbringer übernommener Änderungsantrag der SPD-Fraktion