31.08.2020 - 10.30 Anpassungen der Gestaltungssatzungen in Greifswald

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Präsident der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

 

Frau Hinzke bringt die Beschlussvorlage ein.

 

Herr Hochschild

. beantragt Einzelabstimmung.

 

Der Präsident der Bürgerschaft lässt über die Punkte der Beschlussvorlage einzeln abstimmen.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister,

 

  1. Möglichkeiten zu Änderungen der Gestaltungssatzungen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald vorzulegen, die es ermöglichen, bautechnische Maßnahmen in Bezug auf Umwelt- und Klimaschutz und erneuerbare Energien umzusetzen. Dabei ist darauf zu achten, dass vorgeschlagene Änderungen nicht in Widerspruch zu geltenden Denkmalschutzsatzungen stehen.
    Insbesondere soll es ermöglicht werden, in Gebieten mit Gestaltungssatzungen Solarthermie- und Photovoltaik-Anlagen anzubringen und Dachbegrünungen zuzulassen.
    Die Vorstellung der Vorschläge soll 3 Monate nach Beschlussfassung im Ausschuss für Klimaschutz erfolgen.

 

  1. Möglichkeiten zu Änderungen der Gestaltungssatzungen aufzuzeigen, um mehr Barrierefreiheit zu gewährleisten. Auch hier ist darauf zu achten, dass diese Möglichkeiten nicht in Widerspruch zum Denkmalschutz stehen.
    Die Vorstellung der Vorschläge soll 3 Monate nach Beschlussfassung im Ausschuss für Soziales erfolgen.

 

  1.                a) In der Gestaltungssatzung Wieck der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (gültig seit 13.10.1998) wird §5 (14) komplett gestrichen.

 

b) In der Gestaltungssatzung Wieck der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (gültig seit 13.10.1998) wird in §5 (3) folgender Satz ergänzt: Technische Anlagen zur Energieumwandlung (z.B. Sonnenkollektoren) sind grundsätzlich zulässig, sofern sie §2 dieser Satzung nicht grob widersprechen.
 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

Punkt 1

38

0

1

Punkt 2

29

7

2

Punkt 3

22

10

einige

 

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