31.08.2020 - 10.39 Förderrichtlinie für ein barrierefreies und alt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Präsident der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

 

Herr Dr. Kerath

. bringt den Änderungsantrag (BV-P/07/0197) der SPD-Fraktion ein.

 

Frau Görs

. informiert, dass die AG „Barrierefreie Stadt“ die Beschlussvorlage begrüße und gern in das weitere Vorgehen eingebunden werden würde.

. spricht sich gegen den Änderungsantrag aus.

 

Der Präsident der Bürgerschaft

. lässt über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion abstimmen. (siehe Abstimmung unter TOP 10.39.1).

. lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

Frau Dr. Wölk und Frau Rex befinden sich während der Abstimmungen nicht im Sitzungssaal.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister zu prüfen, ob und wie die Universitäts- und Hansestadt Greifswald eine Förderrichtlinie für ein barrierefreies und altersgerechtes Wohnen erlassen kann.

 

Gefördert werden sollen Gebäudeeigentümer wie z.B. Privatpersonen, Eigentümergemeinschaften, juristische Personen (insbesondere Vereine, Stiftungen, gemeinnützige Organisationen oder Genossenschaften) sowie Wohnungseigentümer von selbst genutztem Wohnraum, sofern sie an anderer Stelle keine Fördergelder beantragt bzw. erhalten haben. Individuelle Anpassungen im Wohnraum zum Abbau von Barrieren sollen mit bis zu 5000€ pro Haushalt gefördert werden, maximal jedoch 20 Haushalte im Jahr. Sollte ein Antrag auf Grund aufgebrauchter Fördergelder abgelehnt werden, soll die Möglichkeit der erneuten Antragsstellung im Folgejahr bestehen. Anträge von bedürftigen Haushalten sind zu bevorzugen.

 

Benötigte Gelder für eine derartige Förderrichtlinie sollen im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2021/2022 berücksichtigt werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

19

18

0