19.10.2020 - 9.16 Bebauungsplan Nr. 14 - Hafen Ladebow -; Satzung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Präsident der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

 

Es erklärt sich kein Mitglied der Bürgerschaft vom Mitwirkungsverbot gemäß § 24 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung KV M-V) betroffen.

 

Herr Dr. Kerath

. teilt mit, dass das Oberverwaltungsgericht sämtliche rechtliche Bedenken der Weser-petrol Seehafentanklager GmbH & Co. KG bestätigt habe. Im Gutachten auf Seite 18 der Sachdarstellung unter Ziffer 4.2 „Bauliche Nutzung“ sei eine Tabelle dargestellt, in der die Hafenumschlagszahlen, die in Ladebow generiert werden, noch einmal wiedergegeben seien. Allerdings seien die Zahlen lediglich bis 2012 aufgeführt.

 

Herr Prof. Dr. Münzenberg

. erklärt anhand einer PowerPoint-Präsentation, dass man versucht habe, die Nähe zum Wohngebiet auszugleichen, in dem man Sondernutzungsgebiete ausgeschrieben habe, die bestimmte Lärmkontingente ausweisen.

. kritisiert, dass die Flächen von Betrieben und Anlagen genutzt würden, welche nicht für den Hafenumschlag vorgesehen seien.

. regt an, maritimes Gewerbe zu schaffen, welches qualitativ hochwertig genutzt werde.

 

Frau von Busse

. weist darauf hin, dass Herr Prof. Münzenberg dieselbe Präsentation bereits in der Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit gezeigt habe und die Mitarbeiter*innen der Verwaltung in der Sitzung alle entstandenen Fragen beantwortet und erklärt hätten.

. stellt klar, dass es hier nicht das Ansinnen sei, ein neues Konzept für den B-Plan 14 zu entwickeln. Selbst, wenn die Entscheidung durch das Bundesverwaltungsgericht so ausfalle, dass der B-Plan aufgehoben werde, hieße das nur, dass alle Firmen vor Ort uneingeschränkt Lärm verursachen könnten. Ohne B-Plan gebe es keine Kontingentierung bezüglich des Lärms.

. verweist ausdrücklich auf das Protokoll der Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit am 17.09.2020 und die darin enthaltenen Antworten.

 

Herr von Malottki

. möchte wissen, welche von Herrn Prof. Dr. Münzenberg vorgeschlagenen Punkte von der Verwaltung aufgenommen worden seien.

 

Frau Socher

. stellt klar, dass es bei dieser Beschlussvorlage ausschließlich um die Korrektur einer Formulierung und damit um die Heilung des B-Planes gehe. Diese beinhalte, dass in anderen Gebieten der Stadt höhere Emissionen zugelassen werden.

 

Der Präsident der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst gemäß § 214 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzend zum Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 14 – Hafen Ladebow –, Bürgerschaftsbeschluss B705-38/14, folgende Beschlüsse:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs (2. Durchgang) des Bebauungsplans Nr. 14 – Hafen Ladebow – vorgebrachten Anregungen der Öffentlichkeit sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft erneut geprüft und beschließt, wie in Anlage 1 - Sektorale Abwägung – aufgeführt eine Ergänzung zum Bürgerschaftsbeschluss B705-38/14.
    Der Oberbürgermeister wird die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis setzen.

 

  1. Die Bürgerschaft bestätigt den Bebauungsplan Nr. 14 – Hafen Ladebow – , bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung (Anlage 2) mit dem Stand 29.01.2014 beschlossen am 19.02.2014 erneut.

 

  1. Die ergänzte Begründung einschließlich Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 14 – Hafen Ladebow – wird gebilligt (Anlage 3).

 

  1. Der Oberbürgermeister gibt den Beschluss zum ergänzenden Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 14 – Hafen Ladebow – gemäß § 10 Absatz 3 in Verbindung mit § 214 Absatz 4 BauGB ortsüblich bekannt. Mit Ablauf des Erscheinungstages der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan rückwirkend am 24.04.2014 in Kraft.
    Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung und Umweltbericht während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

35

5

2

 

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Anlagen

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