08.09.2020 - 4 Bebauungsplan Nr. 14 - Hafen Ladebow -; Satzung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Datum:
- Di, 08.09.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 60.2 Stadtbauamt/Abteilung Stadtentwicklung/Untere Denkmalschutzbehörde
- Beschluss:
- ungeändert abgestimmt
Wortprotokoll
- Das ergänzende Verfahren ist notwendig, weil eine Normenkontrollklage eines ansässigen Unternehmens bzgl. Lärmkontingente am OVG vorliegt
- Gewerbegebiete und Industrie schießen sich gegenseitig aus
- Die gewerbliche Nutzung des Hafengebietes soll Vorrang haben
- Nutz- und Sondergebiete wurden ausgewiesen, um Industrieansiedlungen auszuschließen
- In einem Plangebiet muss eine uneingeschränkte Nutzung möglich zu machen
- Gericht bittet die Stadt die Lärmkontingente zu überprüfen, da dies eine Beschränkung der Firmen bedeutet
- Revision wird alles auf den Prüfstand stellen
- Die Stadt verweist auf das Gesamtgewerbekonzept, wonach sog. schmutzige Gewerbe in den Industriegebieten angesiedelt werden soll damit sind Lärmkontingente nach Argumentation der Stadt in Ladebow zulässig
- Nach Beschluss wird die Änderung rückwirkend gültig
- Bei Ablehnung der Änderungsvorlage würde der B Plan 14 aufgehoben und jegliche Gewerbe - oder Industrieansiedlung müsste ein extra Verfahren durchlaufen, in dem z.B. erlaubte Lärmemissionswerte jeweils geprüft werden