08.09.2020 - 4 Bebauungsplan Nr. 14 - Hafen Ladebow -; Satzung...

Beschluss:
ungeändert abgestimmt
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Wortprotokoll

-          Das ergänzende Verfahren ist notwendig, weil eine Normenkontrollklage eines ansässigen Unternehmens bzgl. Lärmkontingente am OVG vorliegt

-          Gewerbegebiete und Industrie schießen sich gegenseitig aus

-          Die gewerbliche Nutzung des Hafengebietes soll Vorrang haben

-          Nutz- und Sondergebiete wurden ausgewiesen, um Industrieansiedlungen auszuschließen

-          In einem Plangebiet muss eine uneingeschränkte Nutzung möglich zu machen

-          Gericht bittet die Stadt die Lärmkontingente zu überprüfen, da dies eine Beschränkung der Firmen bedeutet

-          Revision wird alles auf den Prüfstand stellen

-          Die Stadt verweist auf das Gesamtgewerbekonzept, wonach sog. schmutzige Gewerbe in den Industriegebieten angesiedelt werden soll damit sind Lärmkontingente nach Argumentation der Stadt in Ladebow zulässig

-          Nach Beschluss wird die Änderung rückwirkend gültig

-          Bei Ablehnung der Änderungsvorlage würde der B Plan 14 aufgehoben und jegliche Gewerbe - oder Industrieansiedlung müsste ein extra Verfahren durchlaufen, in dem z.B. erlaubte Lärmemissionswerte jeweils geprüft werden

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

1

2

 

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