02.07.2020 - 8.12 Ausreichende Ausstattung von Schulsozialarbeit ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.12
- Zusätze:
- Erik von Malottki für BiA; Frau Dr. Mignon Schwenke für SoA, Herr Ibrahim Al Najjar für die OTV SWI/Südstadt
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Do, 02.07.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik
- Federführend:
- Politik
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Präsident der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.
Herr von Malottki bringt die Beschlussvorlage ein.
Der Oberbürgermeister
. weist deutlich darauf hin, dass der Landkreis und das Land von der Stadtverwaltung lediglich gebeten werden können, sich zu beteiligen. Die Stadt habe nicht die Möglichkeit, selbstständig diesen Bedarf zu ermitteln.
. spricht sich gegen Modellprojekte aus.
Herr von Malottki
. erklärt, dass die Last nicht bei der Stadtverwaltung liegen solle, sondern die Zusammenarbeit beispielsweise in Form einer Arbeitsgruppe gestaltet werden könnte.
Der Landeshaushalt sei bis zum 01.01.2022 festgeschrieben. Demnach werde es hier vorerst kein Landesprogramm für Schulsozialarbeit geben.
Aber dieses Landesprogramm befinde sich bereits in der Vorbereitung. Daher sollte man diese Chance in Form eines Modellprojektes nutzen. Die Landesregierung garantiere die Schulsozialarbeit in der jetzigen Finanzierungsform über das Jahr 2022 hinaus.
Der Präsident der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.
Die Tagesordnung wird mit TOP 8.14 fortgesetzt.
Beschluss:
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:
1) Die Stadtverwaltung wird beauftragt, zusammen mit dem Schulamt, den Trägern der Jugend-, Straßen- und Schulsozialarbeit und den Schulen in Greifswald den Bedarf an zusätzlichen Stellen für die Jugend-, Straßen-, und Schulsozialarbeit zu ermitteln. Dieses kann in Zusammenarbeit mit dem Ausschuss für Bildung, Kultur, Universität, internationale Beziehungen und Wissenschaft in gemeinsamen Netzwerkkonferenzen, unter Beteiligung des Landeskreises, umgesetzt werden.
2) Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Anzahl und Kosten der notwendigen Stellen dem Ausschuss für Bildung, Kultur, Universität, internationale Beziehungen und Wissenschaft im Vorfeld der Haushaltsberatungen vorzulegen.
3) Das Land, der Kreis und die Hansestadt Greifswald sind in der Pflicht, Schul-, Jugend- und Straßensozialarbeit bedarfsgerecht auszustatten. Dafür ist es notwendig, ein Landesprogramm aufzulegen. Die Stadtverwaltung wird daher beauftragt, in den Gremien des Städte- und Gemeindetages dafür einzutreten, dass
- alle Schulen mit Schulsozialarbeiter*innen ausgestattet werden,
- Schulen mit besonderen Herausforderungen zusätzlich ausgestattet werden,
- unbefristete Arbeitsverträge und die tarifliche Entlohnung der Beschäftigten garantiert werden,
- die Personalkosten für die Schulsozialarbeiter*innen vollständig durch das Land übernommen werden,
- die Personalkosten für die Jugend- und Straßensozialarbeit von Land, Kreis und Hansestadt Greifswald gemeinsam getragen werden.
Beschlusskontrolle:
Bürgerschaft |
31.08.2020 |