02.07.2020 - 8.3 Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.3
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Do, 02.07.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 60.2 Stadtbauamt/Abteilung Stadtentwicklung/Untere Denkmalschutzbehörde
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Präsident der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.
Frau Prof. Dr. Tolani
. erklärt, dass die CDU-Fraktion beide Beschlussvorlagen (sowohl die der Verwaltung als auch die der Fraktionen) ablehne.
Herr Dr. Kasbohm
. betont die Wichtigkeit der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum.
Herr Dr. Kerath
. teilt mit, dass die Beschlussvorlage „Vorkaufsrechtssatzung Steinbeckervorstadt (II)“ (BV-P/07/0154) zurückgezogen werde.
Der Präsident der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.
Beschluss:
1.
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald nimmt das Prüfergebnis der Verwaltung zum Bürgerschaftsbeschluss BV-P/07/0079-01 vom 16.12.2019 „Vorkaufsrechtssatzung Steinbeckervorstadt“ unter 1. der Sachdarstellung dieser Beschlussvorlage zur Kenntnis.
2.
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für das Gebiet der Steinbeckervorstadt in Greifswald die Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht (Vorkaufssatzung) gemäß Anlage 1 nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V).
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,8 MB
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