02.07.2020 - 8.11 Sicherstellung der Straßensozialarbeit in Greif...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.11
- Zusätze:
- neue Version am 01.07.2020
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Do, 02.07.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 41 Amt für Bildung, Kultur und Sport
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Präsident der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.
Der Oberbürgermeister bringt die Beschlussvorlage ein.
Frau Kaiser (zuständige Dezernentin im Landkreis Vorpommern-Greifswald)
. informiert, dass der Landkreis für die Jugendsozialarbeit in ganz Vorpommern-Greifswald zuständig sei. Als örtlicher Träger der Jugendhilfe gehöre es zu seinen Aufgaben, alle Angebote der Jugendhilfe, demzufolge auch die Jugendsozialarbeit, sicherzustellen. Die Straßensozialarbeit sei ein Teil der Jugendsozialarbeit. Weiterhin würden folgende Angebote im gesamten Landkreis vorgehalten:
- Finanzierung von Jungendsozialarbeiterstellen
- Mobile Angebote
- Projekte (wie z. B. Kompetenzagentur, Produktionsschule…)
- Förderung über die sogenannten KJFG-Mittel
Das Besondere an der Straßensozialarbeit in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald sei, dass diese ausschließlich durch den Landkreis finanziert werde, da der Landkreis der Arbeitgeber der Straßensozialarbeiter*innen sei.
Kein anderer Landkreis beschäftige eigene Mitarbeiter*innen, die in der Straßensozialarbeit tätig werden. Viele Angebote würden komplementär finanziert werden. Der Landkreis sei jedoch bemüht, bedarfsorientiert mit der Stadt zu prüfen, wie die Straßensozialarbeit unterstützt werden könne. Demnach habe der Landkreis der Stadt finanzielle Unterstützung angeboten. Zudem gebe es Gespräche mit der Stadt, wie man Jugendsozialarbeit zunehmend strukturieren und aufbauen könne.
Frau Dr. Schwenke
. erklärt, dass die Fraktion DIE LINKE und PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ der Auffassung der Stadtverwaltung folge, dass der Landkreis als örtlicher Träger der Jugendhilfe für die Jugend-, sowie die Straßensozialarbeit zuständig sei.
. ist der Meinung, dass es nicht akzeptabel sei, dass der Landkreis nach anderthalb Jahren aus der Finanzierung aussteigen wolle. Auch eine Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit sei nicht zielführend.
. kritisiert, dass bereits viel Zeit verloren gegangen sei.
Herr Rappen
. stellt den Geschäftsordnungsantrag, diese Beschlussvorlage in die Fachausschüsse – insbesondere den Ausschuss für Soziales, Jugend, Inklusion, Integration, Gleichstellung und Wohnen und den Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen zu verweisen.
Herr Alexander Krüger
. hält eine Gegenrede.
Herr Liskow lässt über den Geschäftsordnungsantrag abstimmen:
Ja-Stimmen |
Nein-Stimmen |
Enthaltungen |
17 |
mehrheitlich |
0 |
Herr Al Najjar
. spricht sich dafür aus, dass die Stadt sich um ihre Jugendlichen kümmern und Verantwortung übernehmen müsse.
Herr von Malottki
. informiert, dass andere Landkreise zwar keine eigenen Mitarbeiter*innen für Straßensozialarbeit einsetze, jedoch die Straßensozialarbeit flächendeckend finanziere.
. kritisiert die Vorgehensweise des Landkreises.
Frau Berger
. erklärt, dass der Kreistag am 29.05.2017 bereits festgestellt habe, dass ein Mangel an mobilen Angeboten der Jugendarbeit im Landkreis gebe. Die Stellen der Straßensozialarbeiter*innen seien zum 31.07.2020 gestrichen worden. Allerdings seien die Mitarbeiter*innen bereits vor den Sommerferien abgezogen worden.
Herr Khalil
. verweist auf die bestehende Verantwortung des Landkreises. Sollte die Zuständigkeit für die Straßensozialarbeit nun auf die Stadt übertragen werden, müssten auch die finanziellen Mittel an die Universitäts- und Hansestadt Greifswald übertragen werden.
Frau Kaiser
. macht darauf aufmerksam, dass der Landkreis - im Rahmen der Jugendhilfeplanung - auch in der Verantwortung sei, zu prüfen, wie entsprechende Komplementärfinanzierungen eingeworben werden können, um bedarfsgerecht und zielorientiert die Jugendsozialarbeit zu gestalten.
Der Präsident der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.
Die Tagesordnung wird regulär mit TOP 8.2 fortgesetzt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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