01.02.2021 - 10.19 Änderung des Geltungsbereichs des Bebauungsplan...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.19
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo, 01.02.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 60.2 Stadtbauamt/Abteilung Stadtentwicklung/Untere Denkmalschutzbehörde
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Änderungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 105 - Steinbeckervorstadt - wie folgt:
- Der Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 105 – Steinbeckervorstadt – wird, wie in der Anlage 1 dargestellt, geändert.
- Vor der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB sind vorbereitende Beteiligungswerkstätten durchzuführen. Die Öffentlichkeit soll damit aktiv über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung in die Neugestaltung des Gebietes einbezogen und unterrichtet werden.
- Der Änderungsbeschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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174,6 kB
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