01.02.2021 - 10.34 12-Punkte-Programm Coronahilfen der UHGW

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Präsident der Bürgerschaft

. ruft den Tagesordnungspunkt auf.

. teilt mit, dass kurzfristig eine neue Version von den Fraktionen eingereicht worden sei.

. informiert über einen eingereichten Änderungsantrag von Frau Wuschek zur alten Version der Beschlussvorlage (BV-P-ö/07/0047-01) (TOP 10.34.1).

 

Der Oberbürgermeister

. weist in Bezug auf den Änderungsantrag von Frau Wuschek darauf hin, dass lediglich 553 TEUR zur Verfügung ständen und somit eine Auszahlung von bis zu 700 TEUR nicht möglich sei. Sollte es einer Beschlussfassung mit dieser Änderung kommen, müsse er diesem Beschluss widersprechen.

 

Der Präsident der Bürgerschaft lässt über den Änderungsantrag von Frau Wuschek abstimmen. (siehe Abstimmung unter TOP 10.34.1)

 

Herr Alexander Krüger und Herr Hochschild bringen die Beschlussvorlage „12-Punkte-Programm Coronahilfen der UHGW“ ein.

 

Herr von Malottki

. geht auf den Punkt 5 ein und bittet die Verwaltung, sich diesbezüglich an der Hansestadt Rostock zu orientieren.

 

Der Präsident der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

Herr Dr. Meyer verlässt die Sitzung der Bürgerschaft.

 

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Beschluss:

 

  1. Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, die im Haushaltsjahr 2020 nicht     verbrauchten bzw. nicht schon für 2021 anderweitig fixierten Mittel des Haushaltstitels „Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an Sonstige“ (Produkt 57100000/Sachkonto 54190000/Untersachkonto 79100.71700) in das Jahr 2021 zu übertragen.
    Diese Mittel sind zur direkten Unterstützung von durch die Corona-Pandemie geschädigten Greifswalder Unternehmen, Selbstständigen und wegen der Corona-Pandemie hilfsbedürftig gewordenen Einwohnerinnen und Einwohnern zu verwenden.

 

  1. Unternehmen wie auch Selbstständige können aus diesen Mitteln einen fiktiven Unternehmerlohn in Höhe von bis zu 1000 € je Lockdown-Monat (Dezember 2020 – Februar 2021) beantragen. Ein nicht vollständiger Monat im Lockdown ist als ganzer Monat zu bewerten (z.B. Dezember 2020).

    Die „Dritte Geänderte Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020“ ist anzuwenden, wenn die beantragten Hilfen eine Doppelförderung darstellen oder auch nur vermuten lassen.

    Die Förderung von Unternehmen und Selbstständigen gilt bis zu einer Gesamtfördersumme von 246.000,00 €.

 

  1. Jede begünstigte Person des Greifswalder „Kultur- und Sozialpasses“ erhält einmalig jeweils Citygutscheine in einer Gesamthöhe von 50,00 € bei Verlängerung oder Neuantrag des KUS-Passes.

 

  1. Von Corona-bedingter Kurzarbeit betroffenen Greifswalder Einwohnerinnen und Einwohner erhalten auf Antrag einmalig jeweils Citygutscheine in einer Gesamthöhe von 50 €. Antragsberechtigt sind Kurzarbeitszeiten ab Dezember 2020.

    Die Förderung für KUS-Inhaber und Kurzarbeiter gilt bis zu einer Gesamtfördersumme von 150.000 €.

 

  1. Auch für digitale Kulturevents für Greifswalder von Greifswaldern können in Lockdown-Zeiten Förderungen beantragt werden. Bei der Event-bezogenen Förderung sollen jedoch Doppelförderungen zum fiktiven Unternehmerlohn nach Pkt. 2 vermieden werden.
    Dieser Fördertopf umfasst eine Gesamthöhe von 40.000,00 €.  

 

  1. Die Stadt Greifswald beschafft im Umfang 10.000 € FFP2-Masken, die dann umgehend kostenfrei an Bedürftige verteilt werden sollen.

 

  1. Die restlich verbliebene Summe wird für außerplanmäßigen Corona-Hilfen bzw. im Falle eines Mehrbedarfs aus Pkt. 2 - 6 verwendet bzw. bei Verlängerung des Lockdowns über Februar 2021 hinaus.

 

  1. Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, in Zusammenarbeit mit der Greifswald Marketing GmbH weitere Hilfestellungen zur Verbesserung der Marktpräsenz auch unter pandemischen Bedingungen zu leisten. Dazu gehören als mögliche Maßnahmen:

          Schaffung einer gemeinsamen Plattform, auf der Handel, Gastronomie und Kulturschaffende ihre Angebote präsentieren (Innenstadt, Elisenpark und die Einkaufszentren)(1)

          Möglichkeit, individuelle Gutscheine auch Online zu erwerben

          Unterstützung bei der Einführung von Click & Collect und Online-Shops

          Bessere Sichtbarkeit dieser Maßnahmen durch Werbung in Social Media, Radio und OZ (auch unterstützt durch redaktionelle Beiträge)

          Einführung eines Lieferdienstes(2)

 

  1. Die Bürgerschaft und der Oberbürgermeister appellieren an alle Vermieterinnen und Vermieter dieser Stadt, deren Mieterinnen und Mieter aufgrund von staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie an der vollständigen Nutzung ihrer gemieteten Räumlichkeiten gehindert sind, für Verhandlungen über Mietsenkungen bereit zu stehen.

 

  1. Die Bürgerschaft und der Oberbürgermeister appellieren an die Bundes- und Landeregierung, die Förderprogramme für von Pandemie betroffene Unternehmen möglichst praxisnah, effizient und zeitnah umzusetzen.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird gebeten, den Beschluss in geeigneter Form bekannt zu machen und zu bewerben sowie dabei auch gleich die Ausgabestellen für die Gutscheine an Kurzarbeiterinnen und Kurzarbeiter anzuzeigen.

 

  1. Sollten die bereitgestellten HHM aus dieser Vorlage nicht auskömmlich sein, informiert die Verwaltung die Bürgerschaft, damit diese per Beschluss fehlende Finanzmittel bereitstellen kann.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

einstimmig

0

0

 

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