08.03.2021 - 9.4 Feststellung des Anwendungsbereichs der „Greifs...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.4
- Zusätze:
- CDU-Fraktion
- Datum:
- Mo, 08.03.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:05
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Beschluss:
- nicht abgestimmt
Wortprotokoll
Frau Prof. Dr. Tolani erläutert, dass die CDU-Fraktion nach wie vor verfassungsrechtliche Bedenken für den Teil B der Vorlage hegt, die seitens des Innenministeriums bestätigt sind. Eine Problemlösung wäre durch einen Feststellungsbeschluss gewährleistet, der vorsieht, den Teil B nicht anzuwenden. Da die Umformulierung des fraglichen Teils durch die anderen Fraktionen diese Bedenken nach wie vor nicht ausräumten, wurde die Vorlage seitens der CDU-Fraktion um einen zweiten, verfassungskonformen Punkt ergänzt.
Frau Dr. Schwenke schlägt vor, die Vorlage unter TO 9.5 in die Diskussion einzubeziehen.
Frau Splieth (Nachfolgerin von Frau Preusche) betont die Einigkeit auch mit der CDU-Fraktion hinsichtlich der Erklärung. Daher ist man bestrebt, den Punkt 2 nochmals dahingehend zu überarbeiten, die Verwaltung nicht in eine verfassungsrechtliche „Zwickmühle“ zu manövrieren.
Frau Prof. Dr. Tolani verweist auf ihren verfassungskonformen Formulierungsvorschlag.
Auf Nachfrage von Herrn Sieder bekräftigt Frau Splieth, dass aufgrund von weiterer Überarbeitung im Sinne der CDU-Fraktion eine heutige Abstimmung nicht gewünscht wird. Unter diesen Umständen verzichtet auch Herr Sieder für seine Fraktion auf eine Trendabstimmung.