22.03.2021 - 9.1 Hanse-Kinder - Jahresabschluss 2016

Beschluss:
auf TO der BS gesetzt
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Wortprotokoll

Herr Lerm

. bringt die Beschlussvorlage ein.

. geht auf im Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen genannte kritische Punkte ein. Deren anschließende Klärung habe u. a. Folgendes ergeben:

-          Beim Eigenbetrieb „Hanse-Kinder“ handele es sich um einen Betrieb gewerblicher Art.

-          Daraus entstehe eine Körperschaftssteuerpflicht.

-          Ebenso bestehe eine Umsatzsteuerpflicht. Allerdings handele es sich bei den angebotenen Leistungen um Leistungen der Jugendhilfe, welche umsatzsteuerbefreit seien. Die Verpflegungen würden im Zusammenhang mit den Leistungen der Jugendhilfe angeboten werden, weshalb dies ebenfalls zu einer Umsatzsteuerbefreiung führe.

-          Im Jahr 2015 sei ein Jahresverlust von ca. 1,3 Mio. EUR aufgrund der außerplanmäßigen Abschreibungen auf die Gebäude der Einrichtungen „Kunterbunt“ und „Lütt Matten“, erwirtschaftet worden. Infolgedessen bestehe ein Wahlrecht, ob die handelsbilanziellen Abschreibungen auch im Steuerrecht vollzogen werden. Dieses Wahlrecht sei ausgeübt und die Verluste vorgetragen worden, sodass im Jahr 2016 keine Steuern entstanden.

-          Im Jahr 2017 sei eine Korrektur bei der Steuerberechnung notwendig. Im Handelsrecht belaufe sich die Abschreibungsdauer von Gebäuden auf 80 Jahre und im Steuerrecht auf 33 Jahre. Dieser Unterschied sei bei einem Gebäude nicht berücksichtigt worden. Die außerplanmäßige Abschreibung sei daher nicht mehr wirksam gewesen, wodurch für 2017 eine Steuerlast entstanden sei. Diese belaufe sich ungefähr auf 40 TEUR. Nach Rücksprache mit dem Wirtschaftsprüfer liege dieser Wert weit unter der Wesensgrenze, sodass diese Steuerlast als periodenfremder Aufwand in 2018 berücksichtigt und in die Rückstellung eingestellt werden könne.

-          Weiterhin sei geprüft worden, ob die Zuschüsse der Universitäts- und Hansestadt Greifswald ertragswirksam seien. Dies sei bestätigt worden.

-          Dem Eigenbetrieb „Hanse-Kinder“ stehe es nach Rücksprache mit dem Finanzamt jeder Zeit frei, einen Antrag auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit zu stellen. Eine Mustersatzung sei bereits zugestellt worden. Laut Ergebnis der Prüfung des Steuerberaters gebe es gute Chancen, die Gemeinnützigkeit anerkennen zu lassen – vorbehaltlich der Prüfung des Ministeriums für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern. Die diesbezüglich notwendigen Vorbereitungen, wie beispielsweise die Änderung der Betriebssatzung, werden nun auf den Weg gebracht.

 

Herr Dr. Kerath

. kritisiert, dass die Gemeinnützigkeit bereits seit 2015 hätte geprüft werden sollen.

 

Herr Dr. Fassbinder lässt darüber abstimmen, ob die Beschlussvorlage auf die Tagesordnung der Bürgerschaft gesetzt wird.

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

einstimmig

0

0

 

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