22.03.2021 - 10 Vorschläge, Anregungen und Fragen der Mitgliede...

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Wortprotokoll

Herr Dr. Kerath

. kritisiert, dass die Mitglieder der Bürgerschaft keine Informationen über den aktuellen Stand zum B-Plan Hafen Ladebow, den anhängigen Gerichtsprozess und die Verhandlung des Bundesverwaltungsgerichtes erhalten hätten.

 

Der Oberbürgermeister

. erklärt, dass ein Berichtswesen zu den Gerichtsprozessen vorgesehen sei und dass das Rechtsamt in letzter Zeit zunehmend belastet worden sei.

 

Herr Rappen

. berichtet, dass im Ausschuss für Bildung, Kultur, Universität, internationale Beziehungen und Wissenschaft über Laptops für Lehrer*innen gesprochen worden sei. Die Mitglieder des Ausschusses hätten sich dafür ausgesprochen, dass die Universitäts- und Hansestadt Greifswald in Vorleistung gehe bis die Förderrichtlinie des Landes existiere.

. fragt nach dem aktuellen Stand.

 

Die Frage wird aufgenommen und in der Sitzung der Bürgerschaft beantwortet.

 

Frau Hübner

. spricht das Konfliktpotenzial zwischen den Greifswalder Behörden und den Behörden des Landkreises sowie der Greifswalder Tierrettung hinsichtlich des Umgangs mit der neuen Fundtierverordnung an.

. möchte wissen, ob es bereits eine Strategie zum weiteren Vorgehen gebe.

. gibt die Anregung aus dem Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Digitalisierung zur Beschlussvorlage „Bäderregelung zugunsten Greifswalds ändern“ (BV-P-ö/07/0031) weiter, gegebenenfalls eine zeitliche Befristung in der Beschlussvorlage vorzusehen. So könne der langfristige Effekt geprüft werden.

. hinterfragt die Begrenzung der Bäderregelung auf die Innenstadt.

. möchte wissen, ob es ein Stimmungsbild der Innenstadthändler*innen gebe.

 

Der Oberbürgermeister

. antwortet, dass es bisher noch kein Stimmungsbild der Innenstadthändler*innen gebe.

 

Frau von Busse

. informiert, dass die Tierrettung ein ehrenamtlicher Verein sei, der sich mit viel Engagement um den Schutz der Tiere kümmere. In der Greifswalder Stadtverwaltung gebe es bereits seit Jahren gut funktionierende Strukturen und Informationswege - insbesondere hinsichtlich der Fundtiere.

Nach dem Brandschutzgesetz M-V sei die Kommune – hier: die Feuerwehr – zuständig für Tiere in Notlagen. Das bedeute nicht, dass keine Zusammenarbeit mit dem Verein erfolge. Aufgrund der gut funktionierenden Strukturen in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald werde jedoch nicht für jeden Fall die Tierrettung benötigt. Aber insbesondere in Sonderfällen, wie beispielsweise bei Tierverletzungen, werde sie integriert.

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