08.06.2021 - 4 Informationen der Verwaltung zum Ortsteilbudget

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Wortprotokoll

-          Liegenschaft gehört der Stadt, daher unproblematisch

 

-          bei Kunstwerk ist AG „Kunst im öffentlichen Raum“ einzubeziehen → dort wäre auch die Art des Kunstwerkes zu besprechen inkl. einer öffentlichen Bürger*innen-Beteiligung

 

-          öffentliches Vergaberecht ist einzuhalten (auch bei Mischfinanzierung aus z. B. Spenden → auf das Gesamtvolumen des Auftrages kommt es an)

 

-          ein Fahrradunterstand wird auf der Grünfläche eher nicht befürwortet, insbesondere weil die Fläche zu klein ist, um den gesamten Bedarf an Fahrradstellplätzen zu decken → Alternativen wären möglich und zu besprechen, z. B.: großer Parkplatz, vorhandene Garagenkomplexe

 

-          Siedlung = Einzeldenkmal → eine Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde wäre also zwingend erforderlich für beide Vorhaben

 

 

weitere Hinweise:

 

-          Eine Bebauung der Grünfläche würde der denkmalschutzrechtlichen Zielstellung der Siedlung widersprechen, insofern bestehen Bedenken gegen einen Fahrradstellplatz oder Kunstwerk

 

-          Kunstwerk würde sich nicht optimal in das Einzeldenkmal einfügen; auch der Bedarf ist fraglich (es gibt bereits Hinweistafel, die Bank im Sonnengarten und eine Gedenktafel an einem der Häuser) → Welcher Mehrwert??

 

-          Eine rechtssichere und abschließende Prüfung der Unteren Denkmalschutzbehörde kann erst mit Vorlage aller Anträge im offiziellen Genehmigungsverfahren erfolgen

 

-          Auf der Homepage der UHGW werden Links zu den OTV-en eingerichtet