06.05.2021 - 4 Fragen, Vorschläge und Anregungen der Einwohner...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Datum:
- Do, 06.05.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:04
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Frau Salome Krug spricht für eine Gruppe von Verkehrswendeaktivist*innen in Greifswald: Anfrage zu Straßenbreiten, insbesondere Fahrradstraßen in Greifswald. Die Mindestbreiten werden oft nicht eingehalten, insbesondere bei Fahrradstraßen in der Innenstadt. Sie beschreibt dies am Fall Mühlenstraße, wegen ruhendem Verkehr wird die empfohlene Mindestbreite nicht eingehalten. Anregungen der Initiative zum Plan und Umsetzung Mühlenstraße wurden von der Verwaltung nicht berücksichtigt, die Initiative hat Widerspruch gegen die Beschilderung eingelegt und bereitet eine Klage vor, falls diesem nicht stattgegeben wird. In der Mühlenstraße bleiben neben einem abgestellten Fahrzeug nur 260cm. Die Ausschilderung als Fahrradstraße (empfohlene Breite 4 – 5m) ist nicht regelkonform. Auch wenn die Straße nicht als Fahrradstraße ausgewiesen würde, wäre die Breite nicht regelkonform für 2-Richtungsverkehr inklusive Parkerlaubnis, da dann mindesten 3,05m Breite neben ruhendem Verkehr vorgeschrieben sei.
Frage an Verwaltung: Was hat die Stadt vor, um Straßen rechtssicher auszuschildern?
Herr Schick: Widerspruch gegen die Beschilderung der unteren Behörde HGW ist eingegangen,
Herr Wilde: Planung ist sich der Problematik bewusst, zum Beispiel auch in der Domstraße. Sie berücksichtigt dies, aktuell insbesondere im Verkehrskonzept Innenstadt. Der 2. öffentliche Workshop Innenstadt ist in Vorbereitung. Etwas Spielraum bei den Fahrbahnbreiten von Fahrradstraßen ist vorhanden, aber eine Verwaltungsvorschrift des Bundes steht noch aus.
Frage von Herrn König an Frau Krug: Welche Zielvorstellung hat die Initiative?
Frau Krug: Gefahrloses Nebeneinanderfahren von Radfahrern und gefahrlose Begegnung im Gegenverkehr auf Fahrradstraßen. Ein Miteinander und eine Kultur im Verkehr, die motiviert das Rad zu benutzen.
Herr König an die Verwaltung: Wer ist zuständig und kann demnach verklagt werden?
Herr Schick: Die untere Verkehrsbehörde ordnet die Beschilderung vor Ort an, über den Widerspruch entscheidet die obere Behörde. Widerspruchsbehörde ist das Landesamt für Straßenbau und Verkehr M-V, Rostock, Entscheidung ausstehend.
Herr König bittet Herrn Schick dem Ausschuss den vollständigen Schriftverkehr, gegebenenfalls anonymisiert, zur Kenntnis zu geben.