10.05.2021 - 10.1 Parkhaus der Greifswalder Parkraumbewirtschaftu...

Beschluss:
Variantenabstimmung
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Wortprotokoll

Herr Dr. Kerath stellt vorab den Antrag, die Anlagen, die der Vorlage beigefügt sind, aber im nicht öffentlichen Teil der Sitzung behandelt werden sollen, öffentlich zu behandeln.

 

Frau Teetz stellt den Antrag, Herrn Lafsa, Geschäftsführer der GPG, Rederecht zu erteilen.

 

Des Weiteren erklärt Frau Teetz den Hintergrund der Vorlage: Die Entscheidung der Bürgerschaft vom 02.07.2020 sah vor, nochmals über die Größe des Parkhauses als Investitionsvorhaben abzustimmen. Dem vorangegangen waren Beschlüsse des Aufsichtsrates, die verschiedene wirtschaftliche Vorlagen von der Geschäftsführung der GPG erbeten haben. In der letzten Sitzung hat sich der Aufsichtsrat mit dieser Thematik ausführlich befasst, die als nicht öffentliche Anlage beigefügt sind. Die Begründung für die Nichtöffentlichkeit ist aus der Vorlage ersichtlich (wirtschaftliche Interessen der Gesellschaft). Zudem gibt es im Greifswalder Raum Mitbewerber, die auch möglicherweise an den Bewirtschaftungskosten ein Interesse haben könnten.

 

Es wird das Angebot unterbreitet, alle Anfragen zu den Anlagen 1 und 2 durch die Geschäftsführung, soweit wie möglich, zu beantworten. Falls es in die Bereiche einer Interessengefährdung geht, sollte die Nichtöffentlichkeit hergestellt werden.

 

Herr Lafsa erläutert die Wirtschaftlichkeit beider Varianten (A = kleine Variante mit 467 Stellplätzen, B = große Variante mit 530 Stellplätzen). Er plädiert dafür, die Preise für die Ausschreibungen im nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln, um möglichen Teilnehmern am Ausschreibungsverfahren nicht Vorschub zu leisten.

 

Auf die Nachfrage von Frau Socher zum Votum des Aufsichtsrates erklärt Frau Teetz, dass der Aufsichtsrat die Variante A vorgeschlagen hat.

 

Herr Dr. Kerath bittet für die weitere Diskussion um Herstellung der Nichtöffentlichkeit. Des Weiteren verweist er auf das laufende Normenkontrollverfahren gegen den B-Plan, der dem Bau des Parkhauses am Nexöplatz zugrunde liegt. Derzeitig ist überhaupt nicht absehbar, wann dieses Parkhaus gebaut wird. Möglicherweise können sich die Gerichtsprozesse 4 bis 5 Jahre ziehen. Herr Dr. Kerath äußert sein Unverständnis, warum man mit den derzeitigen Zahlen/Annahmen (die ohnehin in 4 bis 5 Jahren überholt sind) nicht an die Öffentlichkeit gehen will. Außerdem werden die jetzt ausgewiesenen Kosten aufgrund von Baupreiserhöhungen dann sowie so keinen mehr Bestand haben.

 

Herr Lafsa erklärt, dass man sich bei den Preisen aktuell an denen von einer jetzt durchgeführten Ausschreibung eines Parkhauses in Bernau orientiert hat. Wie sich die Preise in den nächsten 1 bis 2 Jahren entwickeln werden, kann nicht gesagt werden. Man wird die Preisentwicklung beobachten und eventuelle Abweichungen von den Planungen dann mit dem Aufsichtsrat besprechen.

 

Herr Evers möchte aufgrund des laufenden Normenkontrollverfahrens eine Einschätzung zum Zeitplan des Baus. Herr Lafsa informiert, dass mit der Bürgerschaftssitzung am 14.06.2021 eine Empfehlung an den Aufsichtsrat erfolgen wird. Nach der Aufsichtsratssitzung der GPG am 16.06.2021 wird dann sofort in die Bauantragserstellung übergegangen. Die Baugenehmigung/ Ausschreibung  und Baubeginn wird vom 3. Quartal 2021 bis 1. Quartal 2022 eingeordnet. Die Bauphase soll sich über das Jahr 2022 erstrecken.

 

Bezüglich Aussagen zum Normenkontrollverfahren verweist Frau Teetz auf die Herstellung der Nichtöffentlichkeit. Ein Normenkontrollverfahren hindert aber nicht daran, zunächst eine Baugenehmigung zu beantragen. Ausführlich wird die Thematik am 11.05.2021 im Bauausschuss besprochen. Dort kann das Baudezernat dann die rechtliche und juristische Argumentation liefern.

Es wird darüber abgestimmt, wer dafür ist, die Anlagen mit den Zahlen zu den Preisen im öffentlichen Teil mitzubehandeln.

 

Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen, 8 Gegenstimmen, 1 Stimmenthaltung

(Somit verbleiben die Anlagen zur Vorlage im nicht öffentlichen Teil der Sitzung.)

 

Die Vorlage wird von Frau Teetz eingebracht. Sie erklärt, dass die Vorlage auf einen Bürgerschaftsbeschluss aus dem Vorjahr basiert. Die Bürgerschaft hatte beschlossen die Entscheidung zur Größe des Parkhauses selbst zu treffen. Die Vorlage ist im Aufsichtsrat der GPG besprochen worden. Es werden beide Varianten in der Wirtschaftlichkeit dargestellt. Der Aufsichtsrat hat sich für die Variante A ausgesprochen, da diese Variante aufgrund der kürzeren Refinanzierungsdauer früher wirtschaftlich und somit für die Gesellschaft als attraktiver eingeschätzt wird.

 

Damit die Vorlage im Zusammenhang mit den Anlagen besprochen werden kann, wird der Tagesordnungspunkt 10.1 bis zur Herstellung der Nichtöffentlichkeit nach hinten verschoben. Gegen dieses Verfahren gibt es keinen Widerspruch.

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Abstimmungsergebnis:

 

Variante A

Variante B

5 Ja-Stimmen

8 Ja-Stimmen

 

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