11.05.2021 - 10.6 Satzung zum Schutz und zur Nutzung der öffentli...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.6
- Datum:
- Di, 11.05.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:04
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 66.2 Tiefbau- und Grünflächenamt/Abteilung Unterhaltung von Verkehrsanlagen
- Beschluss:
- ungeändert abgestimmt
Wortprotokoll
Herr Schick bringt die Satzung ein.
Frau Rex führt aus, warum sie die Beschlussfassung der Satzung unterstützt und fragt sich gleichzeitig, wie die Umsetzung erfolgen soll.
Frau Wisnewski unterstreicht, dass junge Menschen ihren Freiraum brauchen und sich auch gern im Freien aufhalten wollen. Sie appelliert, diese Orte zu erhalten und den Zugang allen Menschen zu gewähren. Ein Ausschluss einzelner Gruppen bzw. Aktivitäten durch diese Satzung wird kritisch gesehen.
Frau Dr. Wölk macht deutlich, dass man besser über Gebote (gutes Miteinander und gegenseitige Rücksichtnahme) als über Verbote arbeiten sollte. Verbote müssen geahndet werden. Sie spricht sich für Gebote für ein gegenseitiges Miteinander aus. Nicht alle Probleme können über diese Satzung geregelt werden. Teile der Verbote in der Neufassung sollten überarbeitet werden.
Herr Dr. Bittner findet es nicht richtig, dass nur ein Grillplatz für Greifswald ausgewiesen werden soll. Er spricht sich für einen weiteren Grillplatz im Stadtpark aus. Die Neufassung der Satzung sollte klarer gefasst werden.
Herr Rappen geht auf den im Vorfeld stattgefundenen Termin mit den Fraktionen ein. Viele angesprochene Punkte hätten dort bereits geklärt werden können. Die Neufassung der Satzung ist mit Augenmaß anzuwenden.
Herr Radicke ergänzt, dass man aus zwei Sichten auf eine Satzung schauen muss. Zum einen ist es die rechtliche Seite und zum anderen sind es viele Einzelfälle, die der rechtlichen Seite gegenüber gestellt und abgewogen werden müssen. Eine Satzung ist ein geeignetes Mittel, um Verbote auch ahnden zu können.
Frau Hübner führt aus, dass diese Satzung ein Instrument ist, um vieles zu verbieten. Aus ihrer Sicht ist die Satzung zu hart formuliert und sollte an drei Punkten nachgebessert werden.
Herr Liedtke schlägt vor, den KOD auch in den Abend-/Nachtstunden einzusetzen.
An drei Stellen in der Satzung sind Änderungen durch die Verwaltung zu prüfen und dann einzuarbeiten bzw. zu ändern, möglichst zum Hauptausschuss am 31.5.2021. Alle Änderungen beziehen sich auf § 3 Verhalten in den kommunalen Grünanlagen:
Punkt 12: „Tiere“ sind in „Wildtiere“ zu ändern
Punkt 13: Das Verbot von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr für den Gebrauch von Rundfunk- oder anderen Tonwiedergabegeräten und Musikinstrumenten ist zu entschärfen.
Punkt 18: „Es ist untersagt, zu betteln in jeglicher Form“. Der Begriff des Bettelns ist genauer zu differenzieren (aktiv, still etc.).