14.06.2021 - 7 Beantwortung schriftlich innerhalb der Frist na...

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Wortprotokoll

Der Präsident der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

 

Der Oberbürgermeister beantwortet die gestellten Fragen wie folgt:

 

(1) Wie weit ist die Prüfung möglicher Standorte in den Ortsteilen Riems, Friedrichshagen und Ladebow sowie an zentralen Punkten in Greifswald vorangeschritten?

Im ersten Schritt sind die außenliegenden Ortsteile Riems, Friedrichshagen und Ladebow einzubeziehen, da keine direkten Anbindungen an den ÖPNV vorhanden sind. Diese Abstimmungen erfolgen kurzfristig.

Im weiteren Schritt können im Stadtgebiet diverse Bushaltestellen, d. h. Bushaltestellen mit Bucht oder Taschen, genutzt werden. Diese Buchten oder Taschen müssen aus Sicherheitsgründen für das Ein- und Aussteigen vorhanden sein.

Die Wahl der Bushaltestellen wird nach Abstimmungen mit der Verkehrsbehörde und dem ÖPNV getroffen.

Eine Beschilderung für Mitfahrerbänke ist nach der StVO nicht vorgeschrieben. Hier kann relativ frei verfahren werden.

Zu klären ist die Finanzierung (siehe Beantwortung Frage 4). Neben den drei Außenstandorten können die geeigneten Bushaltestellen im Stadtgebiet ausgerüstet werden. Welche Bushaltestellen sich eignen, wird derzeit erarbeitet. Voraussetzung ist, dass die Finanzierung gesichert ist.

Eine Vorstellung der Ergebnisse in den OTV und Ausschuss für Bauwesen und öffentliche Ordnung ist dann anschließend vorgesehen.

 

(2) Wurde bereits eine Lösung für die Möglichkeit der Nutzung per App gefunden? Wird es möglich sein, die Mitfahrbänke in die bestehende Greifswald-App zu integrieren?

Regionen, in denen sich Mitfahrerbänke etabliert haben, sind vor allem stark ländlich geprägt und werden größtenteils rein analog genutzt. Ob die Kosten für die Neuentwicklung einer App im Verhältnis zum Nutzen stehen, ist fraglich.

Alternativ würde sich die App Mitfahrerbänke des Amtes Altenpleen (Kreis Vorpommern-Rügen) anbieten. Eine Nutzung der Greifswald-App wäre nur über eine Verlinkung sinnvoll.

Ergänzend ist zu erwähnen, dass Neuenkirchen eine Mitfahrerbank besitzt. Diese wird ohne App sporadisch genutzt.

 

(3) Wird eine Registrierung der mitnehmenden Fahrerinnen und Fahrer umsetzbar sein?

Die angesprochene App des Amtes Altenpleen enthält eine automatisierte Registrierung. Inwieweit solch eine personallose Registrierung ein Mindestmaß an Sicherheit bringt, müsste noch geprüft werden.

 

(4) Sofern der Prüfauftrag zu einem positiven Ergebnis kommt: Wann kann mit der Aufstellung der Mitfahrbänke gerechnet werden?

Die Kosten für einen Standort (Stellung der Bank und Herstellung der Beschilderung) belaufen sich auf ca. 600,00 € bis 700,00 €. Diese Mittel sind im Haushalt 2021/2022 nicht dargestellt. Nach Freigabe des Haushaltes müsste eine außerplanmäßige Ausgabe beantragt werden. Eine Deckungsquelle muss dann bestimmt werden. Ggf. ist es möglich, den eingestellten Betrag der CDU-Fraktion in Höhe von 10.000,00 €, die für die Erhöhung der Aufenthaltsqualität in der Innenstadt vorgesehen sind, zu verwenden.

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