13.09.2021 - 9.17 Aufstellungsbeschluss einer Satzung zur Erhaltu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.17
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo, 13.09.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 60.2 Stadtbauamt/Abteilung Stadtentwicklung/Untere Denkmalschutzbehörde
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Beschluss zur Aufstellung einer Erhaltungssatzung wie folgt:
1. Für das Gebiet des alten Ortskerns von Wieck soll
gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eine Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung neu aufgestellt werden. Ziel der Erhaltungssatzung soll die rechtssichere Steuerung von Ferienwohnungen für das in Anlage 1 umgrenzte Gebiet sein.
2. Der Beschluss ist gemäß § 172 Absatz 2 BauGB ortsüblich bekannt
zu machen.
3. Die Bürgerschaft nimmt zur Kenntnis, dass zur Umsetzung des Aufstellungsbeschlusses Anträge auf Genehmigung von Ferienwohnungen bis zum Inkrafttreten der Erhaltungssatzung zurückzustellen sind.
4. Die Bürgerschaft nimmt zur Kenntnis, dass weitere vorbereitende und begleitende Untersuchungen im Aufstellungsgebiet notwendig sind. Es besteht die Notwendigkeit der Beauftragung eines externen Büros.
5. Der Beschluss 06/1781-02 „Regelmäßige Erfassung und Beobachtung der als Ferienwohnung genutzten Wohnungen sowie der zu dauerhaften Wohnzwecken genutzten Wohnungen im Ortsteil Wieck sowie Aufzeigen der rechtlichen Möglichkeiten, eine Genehmigung der Umnutzung von zu dauerhaften Wohnzwecken genutzten Wohnungen zu Ferienwohnungen zu versagen“ ist damit erledigt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,8 MB
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